Mit einem Brief an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt macht Landesverkehrsminister Winfried Hermann aktuell nachdrücklich darauf aufmerksam, wie entscheidend rechtzeitige Baufreigaben und Mittelzuwendungen durch den Bund sind. Die sachgerechte Umsetzung zusätzlicher Bundesmittel für Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen erfordere einen längeren zeitlichen Vorlauf. „Bei der Umsetzung der seit Jahren im Bundesfernstraßenbau eingesetzten Sonderprogramme werden regelmäßig dieselben Fehler gemacht: Die Mittel werden zu kurzfristig und für zu kurze Zeiträume zur Verfügung gestellt, ohne die Ausfinanzierung sicherzustellen“, so Hermann in seinem Brief.
Für das dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) vorliegende Bauprogramm für die Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg ist die Finanzierung bereits gesichert. Zusätzlich zu den Mitteln aus dem Bundeshaushalt sind erhebliche weitere Mittel aus dem von der Bundesregierung angekündigten „Investitionshochlauf“ ab dem Jahr 2016 für die Bundesfernstraßen zu erwarten. Weitere Mittel aus der Erweiterung der Mautgesetzgebung sollen nach den Verlautbarungen des BMVI hinzukommen.
Die sachgerechte Umsetzung zusätzlicher Mittel erfordert einen längeren zeitlichen Vorlauf. Wie die „Reformkommission Großprojekte“ festgestellt hat, sind die sorgfältige Planung und Bauvorbereitung vor dem Projektstart sowie eine effiziente und effektive Projektabwicklung die Voraussetzung für eine zügige Umsetzung der Baumaßnahmen und den Abfluss der Finanzmittel.
„Das Land Baden-Württemberg steht weder bei der Projektrealisierung noch bei den zur Freigabe anstehenden Projekten hinter anderen Ländern zurück. Mit aktuell 16 mit Baurecht versehenen Projekten an Bundesfernstraßen und einem dafür erforderlichen Investitionsvolumen von insgesamt rund 700 Millionen Euro nimmt Baden-Württemberg einen der vorderen Ränge im bundesweiten Vergleich ein“, so Hermann in seinem Brief weiter. Auch bei der Dauer der Umsetzung dieser Projekte stehe Baden-Württemberg nicht hinter anderen Ländern oder externen Projektgesellschaften zurück. Das Beispiel der B 31 Ortsumgehung Friedrichshafen zeigt, dass die vom Landesverkehrsministerium beauftragte DEGES das Projekt im selben Zeitraum wie die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg umsetzt.
Während Dobrindt einerseits Baufreigaben derzeit nicht für dringlich halte, werden vom Bund Befürchtungen geäußert, mit den in den Straßenbauverwaltungen der Länder verfügbaren Ressourcen könne der angekündigte „Investitionshochlauf“ nicht bewältigt werden. Daraus resultiere der Vorschlag für eine neu zu schaffende „Bundesinfrastrukturgesellschaft“. „Wir in Baden-Württemberg haben mit einer Einstellungsoffensive in der Straßenbauverwaltung auf die nach langem Ringen gesicherten Bundesmittel für die Erhaltung der Straßen und Bauwerke reagiert. Wir haben dazu 2015 und 2016 jeweils 50 neue Stellen für die Straßenbauverwaltung im Haushalt ausgebracht, und wir wollen in den Folgejahren weitere 100 Stellen ausbringen. Wenn die Länder sich rechtzeitig auf geplante „Investitionshochläufe“ vorbereiten können und wenn der Bund die notwendige Kontinuität gewährleistet, sind die Länder sehr gut in der Lage, das in ihrer operativen Verantwortung entstandene heutige Bundesfernstraßennetz gut zu erhalten und – wo es noch erforderlich ist – auszubauen“, so Hermann weiter.
Die frühzeitige Mitteilung der Baufreigaben für neue Projekte ist eine entscheidende Voraussetzung für eine sach- und termingerechte Umsetzung. Umfangreichere Investitionen können auch bei einer mit Baurecht versehenen Maßnahme in der Regel erst ein bis zwei Jahre nach der Baufreigabe des Bundes erfolgen. Vorbereitende Maßnahmen, die Herstellung der Ausführungsplanung und ihre Umsetzung in sorgfältige Ausschreibungsunterlagen und die anschließende Vergabe erfordern einen längeren zeitlichen Vorlauf.
„Jede andere Projektgesellschaft ist wie die Straßenbauverwaltungen der Länder auf Planungssicherheit angewiesen. Deswegen muss es bei der Diskussion um die Bewältigung der Zukunftsaufgaben insbesondere darum gehen, die im Ergebnis sehr erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bundesauftragsverwaltung weiter zu optimieren und eine verlässliche Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu sichern“, führte Hermann in seinem Brief weiter aus.
PM