Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut am Nachmittag (22. April) in Stuttgart: „Wir haben die Verwaltungsgerichtsentscheidung zur Kenntnis genommen. Das Land wird auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichten und das Wirtschaftsministerium wird durch eine Änderung der Gemeinsamen Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels ermöglichen, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² durch Abtrennung von Verkaufsflächen in begrenztem Umfang öffnen können.“
Geschäfte, die bisher gemäß der Auslegung in der „Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung“ wegen Überschreitung der Verkaufsfläche von 800 m² geschlossen bleiben müssen, dürfen somit einzelne Bereiche bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 m² abtrennen und diese abgetrennte Fläche für den Verkauf öffnen. Die abgesperrten Verkaufsflächen dürfen für den Kundenverkehr nicht zugänglich sein. Die sonstigen Hygiene- und Abstandsregeln für den Einzelhandel sind zu beachten.
Die Änderung der entsprechenden Richtlinie soll noch heute veröffentlicht werden. Die Neuregelung wird dann ab dem 23. April 2020 gelten.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg