Tagung der Naturschutzbeauftragten des Regierungsbezirks Stuttgart in Löwenstein vom 2. bis 3. Juli 2015

Sie sind Naturschutzfachbehörde und Ehrenamt in einem. Sie sind bundesweit einmalig und in dieser Funktion nur in Baden-Württemberg zu finden. Gemeint sind die rund 220 Naturschutzbeauftragten. Solche ehrenamtlich Beauftragte stehen schon seit der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg den Naturschutzbehörden in Baden-Württemberg zur Seite. Von Beruf sind sie Landwirte oder Förster, Polizisten, Färbetechniker oder Biologen im Alter zwischen 40 und 75 Jahren. Vielfältig ist die Gruppe, die sich am frühen Donnerstagmorgen in Löwenstein trifft. Gemein ist allen der Wunsch, die Natur- und Landschaft – auch die des Regierungsbezirks Stuttgart – zu schützen.

Johannes Schmalzl ist Chef des Regierungspräsidiums Stuttgart als höhere Naturschutzbehörde. Er dankt den Engagierten: „Was Sie hier leisten ist Ehrenamt auf höchstem Niveau. Sie sind unsere Vermittler in Sachen Natur.“

„Genauso verstehen wir uns“, bestätigt Otto Hahn, Naturschutzbeauftragter des Landkreises Heilbronn und Mitorganisator der Tagung. „Wir beraten das Landratsamt ebenso wie die Kommunen und stehen im Austausch mit dem Regierungspräsidium. Der Schwerpunkt unserer Aufgabe liegt insbesondere bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen verbunden sind oder diese vorbereiten, bei Stellungnahmen zu Landschafts- und Grünordnungsplänen sowie bei der Beurteilung von Fachplanungen anderer Verwaltungen.“ Das fange bei der Gartenlaube auf der grünen Wiese an, gehe über Baugebiete bis hin zu Vorhaben der Energiewirtschaft.

Da ist es unerlässlich, sich regelmäßig fortzubilden und auszutauschen. Die jährlich vom Regierungspräsidium Stuttgart veranstaltete Tagung ist hier wichtige Plattform. Auf der Tagungsordnung stehen unter anderem das neue Landesnaturschutzgesetz, das Ökokonto oder die Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds. Hochwasserschutz und Windenergie spannen den Bogen weit hinein in die fachliche Bewertung und fordern die ehrenamtlich Aktiven in hohem Maß.

„Umso größer ist der Dank, der Ihnen für Ihren unermüdlichen Einsatz gebührt“, sagt auch Rudolf Uricher, Präsident der Abteilung Umwelt im Regierungspräsidium Stuttgart. „Unermüdlich und zäh muss man sein als Naturschutzbeauftragter.“ Junge Nachrücker seien die Ausnahme und würden händeringend gesucht. Dabei könne man sich in diesem Amt als Naturschützer effektiv einbringen.

Die Naturschutzbeauftragten werden von den Stadt- und Landkreisen für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Sie sind dort den unteren Naturschutzbehörden angegliedert. Im Unterschied zu den hauptamtlichen Naturschutzfachkräften sind die Naturschutzbeauftragten weisungsfrei. Will die untere Naturschutzbehörde entgegen der Stellungnahme des Naturschutzbeauftragten entscheiden, so hat sie dies dem Naturschutzbeauftragten mitzuteilen. Der Naturschutzbeauftragte kann dann bei einer drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigung von Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verlangen, dass die Angelegenheit der höheren Naturschutzbehörde vorgelegt wird.

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