Aktuellen Proben zufolge finden sich in der Muttermilch deutscher Frauen Rückstände des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat. Untersucht wurde die Muttermilch von stillenden Frauen aus mehreren Bundesländern – auch aus Baden-Württemberg.
„Ich bin über das Ergebnis der Proben äußert beunruhigt. Nachdem im März die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend eingestuft hat, ist dies das nächste alarmierende Signal. Die Bundesregierung muss nun endlich aktiv werden – der Einsatz von Glyphosat darf nicht weiter verharmlost und heruntergespielt werden“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Freitag (26. Juni) in Stuttgart.
Länder fordern: keine Abgabe von Glyphosat an Privatpersonen
Der Minister wies darauf hin, dass die Verbraucherschutzministerkonferenz von Bund und Ländern (VSMK) im Mai dieses Jahres der Forderung Baden-Württembergs gefolgt sei und den Bund – aufgrund der neuen WHO-Bewertung – aufgefordert habe, aus Vorsorgegründen die Abgabe des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat an Privatpersonen zu verbieten. Außerdem sprach sich die VSMK für ein vorläufiges Verbot der Glyphosat-Anwendung für Freiflächen aus, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, bis eine abschließende Neubewertung vorliege. „Die Gefahr einer unsachgemäßen Anwendung in Haus- und Kleingärten ist zu groß. Ohne die notwendige Sachkunde können sich Anwenderinnen und Anwender selbst Schaden zufügen. Besonders besorgniserregend ist, dass spielende Kinder oder Haustiere in Kontakt mit Glyphosat kommen können“, sagte Bonde. Er betonte, dass ein Verbot der Abgabe an Privatpersonen zwingend notwendig sei. Die aktuellen Muttermilch-Proben würden dies nochmals unterstreichen.
Hintergrundinformationen:
Die Proben wurden den Angaben zufolge zwischen Mitte Mai und Ende Juni 2015 entnommen und analysiert. An der Untersuchung nahmen Mütter zwischen 30 und 39 Jahren teil, die ihr erstes, zweites oder drittes Kind im Alter von 1,5 bis 11 Monaten stillten. Die Frauen kommen aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Der Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz 2015 (TOP 16) ist hier abrufbar:
Bereits im November 2013 war eine entsprechende Bundesrats-Entschließung Baden-Württembergs von den Bundesländern mehrheitlich gebilligt worden. Auf die damalige Initiative hin hatte der Bund zwar die Anwendungsmöglichkeiten für Glyphosat in der umstrittenen Vorernte-Behandlung eingeschränkt, die Verwendung in Haus- und Kleingärten jedoch nicht verboten.
Im März 2015 hatten Experten der Weltgesundheitsorganisation das Totalherbizid Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen“ eingestuft.
PM