Geislingen: Aus der Beratung des Gemeinderats vom 24. Juni 2015

Beschlüsse:

– Der Gemeinderat genehmigte einstimmig den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss 2014 der Geislinger Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH. Die GSW erwirtschaftete im vergangenen Jahr einen Bilanzgewinn in Höhe von 879.636 Euro. Die Bilanzsumme liegt derzeit bei 54 Millionen Euro. Die Eigenkapitalquote konnte auf 25,9 Prozent (Vorjahr 25,1 Prozent) verbessert werden. Aufgrund der finanziellen Lage der GSW konnten einige Darlehen vorzeitig abgelöst werden. Das Unternehmen brachte im vergangenen Jahr 4,332 Millionen Euro für Modernisierung und Instandhaltung auf. Modernisiert wurden die Gebäude Überkinger Straße 96 bis 98 sowie Wiesensteiger Straße 100 und Südmährerstraße 40 und 65. Auch die Sanierung der Hinteren Siedlung wurde weitestgehend abgeschlossen. Lediglich die zwei zum Verkauf stehenden Doppelhäuser Rathenaustraße 2 und 4 befinden sich noch im veredelten Rohbau. Die Leerstandsquote konnte auf 6,3 Prozent reduziert werden. Die Geschäftsführung strebt für 2015 eine Leerstandsquote von 5,0 Prozent an. Neun Reihenhäuser und eine Eigentumswohnung konnten veräußert werden. Die durchschnittliche Miete beträgt 4,75 Euro/m².

– Mit 7 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen lehnte der Gemeinderat die Sperrzeitverlängerung während des Geislinger Hocks am 24. und 25. Juli ab. Die Verwaltung hatte in Absprache mit der Polizei und dem Hockverein beantragt, den Beginn der Sperrzeit in der Nacht zum Samstag und Sonntag in der gesamten Stadt auf 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr desselben Tages festzusetzen. Wie gehabt beginnt die Sperrzeit am Samstag und Sonntagmorgen um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Die Verwaltung will zeitnah nach dem Hock mit Polizei und Hockverein eine Analyse erstellen, in der die Anzahl, Art und Uhrzeit der Vorkommnisse wie z.B. Streitigkeiten, Vandalismus und Körperverletzungsdelikte dargestellt werden. Je nachdem wie sich dies darstellt könnte der Gemeinderat dann für den Hock im kommenden Jahr eine Sperrzeitverlängerung ins Auge fassen.

– Ab dem Schuljahr 2015/2016 werden im Schul- und Kindergartenbereich vier FSJ-Stellen als Ersatz für die bisherigen Praktikanten- Stellen geschaffen. Die Mitarbeiter für den Freiwilligendienst werden von einem „Träger im FSJ Baden- Württemberg“ angestellt und werden dort als Dienstleistung eingekauft. Grund für diese Vorgehensweise ist das seit Januar 2015 geltende Mindestlohngesetz.

– Mit 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung fasste das Gremium den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22/H/1 „Zwischen Haupt- und Karlstraße und der Rohrach“. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt ist keine Umweltprüfung notwendig. Außerdem kann das beschleunigte Verfahren angewandt werden. Mit dem Bebauungsplan will die Stadt die Blickachse Karlstraße – Schlossplatz und die Freistellung der Kulturdenkmale Rathaus und Schubarthaus erhalten. Zudem soll das Gebäude Karlstraße 7 in seiner jetzigen Form planungsrechtlich gesichert und mit einer Erweiterungsmöglichkeit versehen werden. Weiter soll die durch das Gebäude Karlstraße 7 verlaufende Baulinie nach Westen, bis unmittelbar an die Fußgängerzone hin, verschoben werden, so dass künftig auch die bisher nicht von der Baulinie erfassten Flächen des Grundstücks (mit einer Breite von ca. 7 Metern) rechtlich bebaubar sind.

– Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, den Platz bei der Martinskirche in Geislingen Altenstadt in Gedenken an den Widerstandskämpfer und Hitler-Attentäter „Georg-Elser-Platz“ zu benennen.

– Ohne Gegenstimme und Enthaltung beschlossen die Mitglieder des Gemeinderats die Löschung der TBM GmbH. Weiter soll die TBM Management GmbH durch die EVF Management GmbH ersetzt werden. Der Aufsichtsrat der EVF hat dieser Vorgehensweise bereits am 23.März 2015 zugestimmt.

– Pro Musikschüler (Schülerzahl gesamt umlagefähig: 782)ergab sich für das Jahr 2014 an der Musikschule eine Schulkostenumlage von 188,00 Euro. Auf Geislingen entfällt somit eine Umlage von 75.952,00 Euro, auf die Umlandgemeinden insgesamt 71.064,00 Euro. Ohne den Sponsoringbetrag des Albwerks in Höhe von 46.500,00 Euro würde der Umlagebetrag pro Schüler bei 247,46 Euro liegen.

PM

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