Streuobstwiesenförderung der Stadt Göppingen

Die Stadt Göppingen stellt im Rahmen ihrer Streuobstwiesenförderung für das Jahr 2015 wieder Mittel zur Auszahlung des sogenannten Baumgeldes zur Verfügung. Das Baumgeld ist eine freiwillige kommunale Fördermaßnahme zum Erhalt der heimischen Streuobstbestände auf Gemarkung Göppingen.

Streuobstwiesenförderung der Stadt GöppingenEs soll ein Anreiz darstellen, die aufwändige Pflege der Streuobstwiesen bei gleichzeitig geringer Wirtschaftlichkeit durch zu niedrige Obstpreise fortzuführen. Wer das Baumgeld in Anspruch nehmen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und bis 1. Oktober einen Antrag eingereicht haben. Nach den gültigen Förderrichtlinien erhalten Streuobstwiesenbewirtschafter maximal 2,50 Euro pro Baum, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. So dürfen beispielsweise die Streuobstwiesen nicht eingezäunt sein und die Bäume müssen eine Stammhöhe von mindestens 1,60 Meter aufweisen. Insgesamt stehen 21.000 Euro Gesamtförderung für 2015 zur Verfügung, die unter den eingegangenen Anträgen aufgeteilt werden. Streuobstbewirtschafter, die bereits einen Antrag für das Baumschnittprogramm des Landes eingereicht haben, können kein städtisches Baumgeld mehr erhalten (Ausschluss einer Doppelförderung). Dem Gemeinderat ist die Streuobstwiesenförderung ein wichtiges Anliegen, um das charakteristische Landschaftsbild um Göppingen zu erhalten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, die aufwändige Bewirtschaftung der Streuobstwiese fortzuführen und gleichzeitig das Wirtschaftlichkeitsdefizit zu verringern. Nicht zu unterschätzen ist die Signalwirkung des Baumgeldes an die Gütlesbesitzer und Landwirte, dass ihre Arbeit zum Erhalt der Kulturlandschaft eine Wertschätzung durch die Öffentlichkeit erfährt. Die Auszahlungsanträge sind bis spätestens 1. Oktober eines jeden Jahres bei der Stadt Göppingen, Referat Umweltschutz und Grünordnung, Nördliche Ringstraße 35 einzureichen, die Auszahlung erfolgt auf Jahresende. Ein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Baumgeldes besteht nicht. Auszahlungsantrag, Richtlinie sowie die gegebenenfalls erforderliche De-minimis-Erklärung stehen als Download auf der Internetseite der Stadt Göppingen unter Lebensraum>Naturschutz>Streuobstwiesen zur Verfügung oder können beim Referat Umweltschutz und Grünordnung, Telefon 07161 650-771, angefordert werden. Die Vordrucke liegen auch bei den Bezirksämtern zur Abholung bereit.

PM

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