Überholen und überholen lassen – Tipps für ein besseres Miteinander im Straßenverkehr

Sie sind mit dem Auto unterwegs und haben es eilig. Vor Ihnen fährt ein langsamer Fahrradfahrer. Platz zum Überholen ist aber nur wenig. Muss er Sie vorbeilassen? Jetzt überholt Sie rechts auch noch ein anderer Radfahrer. Darf er das? Wenn Auto- und Radfahrer auf der Straße aufeinander treffen, wird es oft eng und unübersichtlich. Der Landkreis Göppingen klärt für Sie die wichtigsten Fragen – und gibt Einblicke in die Gefühlswelten von Auto- und Radfahrern.

Es muss schnell gehen. Das Kind muss an der Schule abgesetzt werden. Ein wichtiges Meeting wartet. Quasi karriereentscheidend. Sie haben einen Arzttermin. Müssen einen Zug erwischen. Es gibt etliche Gründe, warum ein langsamerer Fahrradfahrer Ihre Autofahrer-Geduld strapazieren kann. Aber wann dürfen Sie überholen? Ganz generell: wenn genügend Platz ist. Und was „genügt“, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Der Abstand vom äußersten Punkt des Fahrzeugs zum äußersten Punkt des Radfahrers muss aber mindestens 1,5 m betragen. Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht. Manchmal ist sogar ein Mindestabstand von 2 m geboten – und zwar dann, wenn damit zu rechnen ist, dass der Radfahrer seine Spur nicht exakt halten kann: Mit einem Kind an Bord, bei Steigung, starkem Gegen- und Seitenwind etc.

Manchmal müssen Radfahrer plötzlich ausscheren. Schlaglöcher, Scherben, Müll, Baustellen, sich öffnende Autotüren oder achtlos geparkte Fahrzeuge versperren oft den Weg. Wenn Sie den nötigen Abstand nicht einhalten können, müssen Sie warten, bis sich die Gelegenheit bietet – oder der Radfahrer Sie passieren lässt. Auch für ihn gilt das Rechtsfahrgebot. Reicht das zum Überholen nicht, sollte er ab und zu kurz Platz machen. Das ist auch im Interesse der Radfahrer selbst. Schließlich radelt es sich entschieden entspannter, wenn nicht pausenlos eine Autokolone am eigenen Hinterrad klebt.

Was aber, wenn sich der Verkehr staut? Mit dem Fahrrad ist man dann deutlich schneller unterwegs. Schließlich passt man durch all die kleinen Lücken wunderbar hindurch, oder? Eine Situation, die jeder Autofahrer kennt – und regelmäßig für einen 180er Puls samt drohendem Herzinfarkt sorgt. Wann und wie dürfen Fahrradfahrer Autofahrer eigentlich überholen? Auch dafür gibt es recht klare Regeln:

  1. Auf Schutzstreifen (gestrichelte Linie) und Fahrradstreifen (durchgezogene Linie) immer.
  2. Links mit ausreichend Abstand und Vorsicht.
  3. Rechts nur wenn Autos stehen, etwa im Stau oder an einer Ampel. Jedoch mit Vorsicht und angepasster Geschwindigkeit.
  4. Durchschlängeln? Niemals.

Am Ende ist und bleibt das Wichtigste aber gegenseitige Rücksichtnahme. Denn nicht jeder wird sich an die Regeln halten, selbst dann nicht, wenn er sie kennt. Nicht immer ist das böse gemeint oder rücksichtslos. Fahren Sie vorausschauend, nehmen Sie Blickkontakt mit Ihrem Umfeld auf. Und verzichten Sie ab und zu auch mal auf Ihr Recht. Das kann sehr entspannend sein. Für Sie und für andere.

 

Die AGFK-BW e. V.

Die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) ist ein Netzwerk von über 70 Städten, Landkreisen und Gemeinden. Unterstützt und gefördert vom Land, wollen die Kommunen das Radfahren als selbstverständliche, umweltfreundliche und günstige Art der Fortbewegung fördern, mehr Menschen sicher aufs Rad bringen und ihnen die Freude am Radfahren vermitteln – für eine neue Radkultur in Baden-Württemberg. In diesem Jahr verfolgt die AGFK-BW im Rahmen der Kampagne Mein Weg. Meine Zeit. das Ziel, mehr Arbeitnehmer auf ihren Arbeitswegen aufs Rad zu bringen.

 

PM Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur

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