Sozialdezernent relativiert Aussagen: Kein Grund für pauschale Kritik an Kommunen – Äußerung im Sozialausschuss bedauert

Nach einem großen Zustrom von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 haben sich die Neuzugänge deutschlandweit und so auch im Landkreis Göppingen auf einem relativ niedrigen Niveau eingependelt. Gleichzeitig ist jedoch die Zahl der Geflüchteten, die für die Anschlussunterbringung berechtigt ist, stark angestiegen.

Berechtigt für die Anschlussunterbringung sind Geflüchtete dann, wenn ihr Asylverfahren abgeschlossen ist oder das Asylverfahren länger als 24 Monate dauert. Für die Anschlussunterbringung sind – im Gegensatz zur vorläufigen Unterbringung, für die der Landkreis zuständig ist – die Städte und Gemeinden zuständig. Diese stehen aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt hier vor großen Herausforderungen, was dem Landkreis bekannt ist. Um die Städte und Gemeinden bei der Anschlussunterbringung zu unterstützen, plant der Landkreis daher Wohnraum, der im Rahmen der vorläufigen Unterbringung nicht mehr benötigt wird, den Städten und Gemeinden für die Anschlussunterbringung zur Verfügung zu stellen. Gemeinsame Gespräche zwischen Bürgermeistern und Vertretern des Landratsamts werden zu diesem Thema noch im Dezember stattfinden. Sozialdezernent Rudolf Dangelmayr ist optimistisch, dass die Arbeitsgruppe zu konstruktiven Ergebnissen kommen wird und möchte vermeiden , dass die Worte, mit denen er in gekürzter Form in der NWZ zitiert wurde, zu Irritationen führen. “Es ging mir in keinster Weise darum, zu suggerieren, dass einzelne Städte und Gemeinden ihrer Aufnahmepflicht bisher nicht nachkommen”, so Dangelmayr. “Da habe ich mich unglücklich ausgedrückt und das bedaure ich.” Vielmehr seien die Herausforderungen bekannt und alle Beteiligten würden gemeinsam an einer solidarischen landkreisweiten Lösung arbeiten.

 

PM Landkreis Göppingen Dezernent für Jugend und Soziales

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