Veterinäramt Göppingen warnt vor Eintrag der Afrikanischen Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest ist eine staatlich bekämpfte und für Haus- und Wildschweine tödliche Tierseuche, die sich derzeit in Europa ausbreitet. Wegen des hohen Eintragsrisikos nach Deutschland bereitet sich das Landratsamt Göppingen auf den Ernstfall vor und bittet um Beachtung von Verhaltensregeln.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ausschließlich bei Schweinen vorkommende, gefährliche Viruserkrankung, die sich seit einigen Jahren in Osteuropa ausbreitet und auch Haus- und Wildschweine in Deutschland bedroht. Inzwischen ist ASP nur noch etwa 60 km von der deutschen Grenze entfernt, nachdem die Seuche im September 2018 bei Wildschweinen in Belgien festgestellt wurde und sich seither weiterverbreitet. Es besteht stets die Gefahr, dass die ASP aufgrund des hohen Infektionsdruckes und illegalen Verbringens und Entsorgens von ASP-kontaminierten Lebensmitteln (z. B. Schinken, Salami) durch Fahrzeuge oder Personen auch nach Deutschland verschleppt wird. Ein hohes Eintragsrisiko geht von Reisenden aus, die Fleisch und Wurst aus Seuchengebieten illegal nach Deutschland verbringen. Für den Ausbruch der ASP reicht ein einzelnes ASP-verseuchtes Wurstbrot, das am Autobahnrastplatz weggeworfen wird, und von Wildschweinen gefressen wird. Daher wird die ASP auch als “Wurstbrotseuche” bezeichnet. Ein Eintrag des ASP-Virus in die Wild- und / oder Hausschweinepopulation hätte umfangreiche staatliche Bekämpfungsmaßnahmen zur Folge und würde neben dem damit verbundenen Tierleid u. a. erhebliche wirtschaftliche Schäden für die schweinehaltenden Betriebe mit sich bringen.

Die bisherigen Erfahrungen in den von ASP betroffenen Ländern haben gezeigt, dass die Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen sehr aufwendig und langwierig ist. Umso wichtiger sind Präventionsmaßnahmen und die frühzeitige Erkennung eines ASP-Eintrags.

Die Jägerschaft des Landkreises leistet ihrerseits schon seit längerer Zeit einen wichtigen Beitrag zur ASP-Prävention durch Intensivierung der Bejagung und Beprobung von Schwarzwild, das bei der Verbreitung der ASP im Seuchenfall eine zentrale Rolle spielt. Das vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für den Landkreis Göppingen vorgegebene Soll von 66 Proben für das Jahr 2018 war am 31.10.2018 für das laufende Jahr mit 173 Proben bereits weit übererfüllt.

In einer breit angelegten Informationskampagne hat das Veterinäramt Göppingen im Oktober alle Schweinehalter im Landkreis persönlich angeschrieben und zu verstärkten Hygienemaßnahmen aufgerufen, um einen Eintrag von ASP in die Hausschweinebestände zu verhindern. Am vergangenen Mittwoch fand in Gruibingen ergänzend eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Veterinär- und Landwirtschaftsämter Esslingen und Göppingen für die Schweinehalter beider Landkreise statt.

Neben der Jägerschaft und den Nutztierhaltern kann auch die Bevölkerung wesentlich dazu beitragen, die weitere Ausbreitung der Tiersuche zu verhindern. Das Veterinäramt Göppingen bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis um Beachtung folgender Verhaltensregeln:

 

  1. Entsorgen Sie Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter!
  2. Wenn Sie in Wald und Flur ein verendetes Wildschwein finden, berühren Sie den Kadaver nicht, prägen Sie sich den Fundort ein und melden Sie den Fund dem zuständigen Veterinäramt Göppingen unter der Telefonnummer 07161-2025401. Wenn sie das Veterinäramt nicht erreichen können, melden Sie den Fund bei der Polizei.
  3. Schweineställe dürfen von Unbefugten nicht betreten werden.

 

 

PM Landkreis Göppingen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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