Albershausen: Geänderter Bebauungsplan Gewerbegebiet „Eschle“

Aus Kostengründen geänderte Erschließungsplanung

Öffentliche Parkplätze werden zentral im Eingangsbereich des Gewerbegebiets angeboten

Gemeinderat fasst Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Der Gemeinderat beschloss, anstatt der ursprünglich geplanten Ringerschließung die Erschließung des neuen Gewerbegebiets, das entlang der B297 in Richtung Schlierbach entstehen soll, durch einen Wendehammer zu erschließen. Die öffentlichen Parkplätze werden zentral im Eingangsbereich des Gewerbegebiets angeboten.

Die Räte machten sich die Zustimmung zu dieser grundlegenden Änderung der Planung nicht einfach. In der Diskussion wurde die Wirtschaftlichkeit der Erschließung, die sich direkt auf den Verkaufspreis der zukünftigen Gewerbefläche niederschlägt, gegen die Attraktivität des Gewerbegebietes abgewogen. Auch die Funktionalität sowie die Flexibilität der Nutzung waren gewichtige Argumente der Räte.

Durch die Anlegung einer Stichstraße wird weniger Fläche für die Erschließungsanlagen benötigt. Die Straßenbreite wurde auf 6,80 Meter reduziert. Begegnungsverkehr ist noch möglich, allerdings nicht, wenn zusätzlich am Straßenrand LKWs parken. In diesem Fall muss der Gegenverkehr warten.

Diese Variante der Stichstraße ist eindeutig wirtschaftlicher. Bürgermeister Bidlingmaier gab die langfristige Unterhaltungslast der Straße zu bedenken. Diese ist um einiges höher, wenn der Straßenkörper entsprechend großzügig ausgelegt ist.

Gemeinderat Heiko Biedebach (BWV) erkundigte sich, ob die Wendeschleife so ausgelegt sei, dass ein LKW ohne rangieren zu müssen, wenden könne, was der Planer bestätigte.

Entlang der ursprünglich geplanten Ringstraße waren Längsparkplätze vorgesehen. Vorteilhaft an dieser Planungsvariante war die Nähe der Stellplätze zu den jeweiligen Gewerbeflächen, nachteilig zu bewerten ist allerdings, dass während der Planungsphase die Zufahren zu den Grundstücken noch nicht feststehen. Das bedeutet, dass einige der Stellplätze später durch Grundstückszufahren wegfallen werden. Deshalb ist die Idee entstanden, ca. 25 bis 28 öffentliche Stellplätze zentral anzubieten. Bemängelt wurde an diesem Vorschlag, dass diese eventuell aufgrund der Entfernung zu den Gewerbegrundstücken nicht angenommen werden.

Manfred Mezger, der in der Sitzung anwesende Planer, ergänzte zur Stellplatzproblematik, bei doppelseitig erschlossenen Grundstücken sehe die Planung senkrecht angelegte Parkplätze vor, um den Parkdruck im Gebiet zu entzerren.

Ein Gehweg sei nicht vorgesehen, was Gemeinderat Uwe Seitz (FWS) aus Sicherheitsgründen für bedenklich hielt. Es handle sich um ein Gewerbegebiet und nicht um ein Wohngebiet, deshalb sind hier grundsätzlich andere Maßstäbe anzusetzen, so die Meinung von Gemeinderat Wolfgang Fischer (BWV).

Zum Teil wurde die Auffassung vertreten, es sei nicht Aufgabe der Gemeinde, in einem Gewerbegebiet öffentliche Stellplätze in diesem Ausmaß anzubieten. Dies verteuere die Gewerbebauplätze unnötig. Gemeinderat Hermann Weiler (FWS) gab zu bedenken, die Anlegung von Stellplätzen für Mitarbeiter und Kunden sei – zumindest auch – Sache der Gewerbetreibenden selbst. Sein Fraktionskollege, Gemeinderat Uwe Seitz (FWS) warf die Frage auf, ob im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen seitens des Landratsamtes gefordert werden, was der Vorsitzende bestätigte. Dem wurde entgegengehalten, dass durch fehlende oder unattraktive Stellplätze die Attraktivität des Gewerbegebiets leide. Gemeinderat Roland Hirsch (BWV) warf in die Diskussion ein, hier würden Arbeitsplätze geschaffen, wovon die Gemeinde auch profitiere. Außerdem nehme die Gemeinde Gewerbesteuer ein. Deshalb sollte man zumindest nicht an Essentiellem sparen. Allerdings, so der Hinweis des Bürgermeisters, sollten die Gewerbebauplätze bezahlbar und in etwa dem Marktpreis entsprechen.

Gemeinderätin Ute Lehnemann (BWV) vertrat die Auffassung, es handle sich um die letzten Gewerbeflächen, die die Gemeinde Albershausen anbieten könne, gerade deshalb sei das Verhältnis von Nutzen und Kosten besonders zu beachten. Die Kosten, so die Meinung von Gemeinderätin Doris Mayer-Joecks (FWS) seien messbar, die Bedeutung und Gewichtung des Nutzens hingegen sei aufgrund der widerstreitenden Interessen sehr schwierig zu bewerten. Für Gemeinderat Heiko Biedebach (BWV) waren die Idealvorstellungen klar, allerdings regle sich diese Wunschvorstellung durch die Kosten.

In Frage gestellt wurde von Gemeinderätin Bettina Greiner (CDU), ob der großzügige Grünstreifen, der das Gewerbegebiet umrandet, erforderlich sei. Dieser reduziere die Gewerbebaufläche nicht, erklärte der Vorsitzende. Aufgrund der Lage des Gewerbegebiets auf der grünen Wiese sei der Aufwand hierfür in vertretbarem Rahmen, außerdem müsse die Gemeinde Ausgleichsfächen anbieten. Die Retentionsflächen, so der Bürgermeister weiter, sind weitestgehend optimiert worden. Zur Bundesstraße ist außerdem ein Abstand von 20 Meter mit der Bebauung einzuhalten.

Im weiteren Verlauf wies der Vorsitzende darauf hin, die Abbiegespur an der Stelle sei nicht mehr veränderbar. Die Stellungnahmen, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bisher bei der Gemeinde eingegangen sind, wurden berücksichtigt, soweit dies vertretbar und sinnvoll war. Auf der Grundlage eines geologischen Gutachtens wurde außerdem ein Entwässerungskonzept für das Gewerbegebiet erarbeitet, dessen Ergebnisse in den Bebauungsplanentwurf eingeflossen sind.

Um den Bebauungsplan mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans in Einklang zu bringen, wurde der Geltungsbereich von Westen aus verringert, wodurch sich dieser auf 6,9 ha verkleinert hat.

Gemeinderat Andreas Hedrich (BWV) gab zu Bedenken, es sei aktuell noch nicht vorhersehbar, welche Branchen sich für das Gebiet interessieren und sich dort ansiedeln wollen. Man könne beispielsweise nicht absehen, wie Mitarbeiterintensiv die zukünftigen Gewerbebetriebe seien, demzufolge sei beispielsweise die Stellplatzproblematik schwer zu beurteilen. Gemeinderätin Bettina Greiner (CDU) argumentierte, aufgrund des Charakters des Gewerbegebietes sei eher mit mittelständischen Betrieben zu rechnen. Bürgermeister Bidlingmaier entschärfte die Brisanz der Diskussion mit dem Hinweis, die gesamte Fläche befinde sich im Eigentum der Gemeinde. Deshalb sei die Gemeinde in der Ausführung relativ frei und könnte gegebenenfalls auf die Interessen von Gewerbebauplatzkäufern auch zu einem späteren Zeitpunkt noch reagieren.

Die Gemeinderäte entschieden sich für die nun vorliegende, neue Planvariante insbesondere um den Verkaufspreis für die Gewerbebauplätze in einem bezahlbaren Rahmen zu halten.

PM

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