Aus dem Gemeinderat Hattenhofen (Fortsetzung)

Bebauungsplanverfahren für Wohngebiet „Dobelwiesen-Ahorn“ geht in die nächste Runde

Widerstand gegen reduzierte Baufenster

Den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Dobelwiesen-Ahorn II“ hat der Gemeinderat nach Abwägung der Anregungen von Privatleuten und Behörden einstimmig gebilligt, bis auf einen Punkt: Über den Verlauf der südlichen Baugrenze in der unteren Dobelstraße soll erst nach Auswertung der erneuten Anregungen entschieden werden. Der Plan wird in der von Verwaltung und Planer Erich Ernst Kuhn vorgeschlagenen Form im Dezember öffentlich ausgelegt und erneut das Landratsamt beteiligt.

Nachdem das Verfahren, das im Mai 2017 gestartet wurde, mittlerweile mehrere Stufen und öffentliche Beratungen durchlaufen hat, ist nur noch ein Punkt strittig: Der ursprüngliche Bebauungsplan von 1975 zieht auf fünf Grundstücken in der unteren Dobelstraße die Baugrenze bis fast an den Geltungsbereich des Bebauungsplans und damit in die Nähe der dortigen Grünfuge. Aus städtebaulichen Gründen  -Anpassung des Baufensters an die benachbarten Grundstücke – ,wegen eines dort verlaufenden öffentlichen Abwasserkanals über Privatgrundstücke und vor allem vor dem Hintergrund eines aktuellen Fachgutachtens zur Freihaltung der Grünzone hatte der Planer im Benehmen mit der Verwaltung die Baugrenze deutlich zurückgefahren. Diese erlaubt immer noch eine Bautiefe von 25 Metern je Grundstück.

 

Betroffene Eigentümer sind für und gegen die Planung

Zum ausgelegten Planentwurf hatten drei Privatleute Stellung genommen, zwei davon bezogen sich auf diese Baugrenze. Eine Partei verwahrt sich gegen die Reduzierung der Baugrenze, damit erlitten die betroffenen Grundstücke einen Wertverlust. Die bisherige Möglichkeit, in zweiter Reihe zu bauen, werde willkürlich genommen – habe aber beim Grundstückspreis eine Rolle gespielt. Ein anderer Anlieger hält diese Reduzierung für erforderlich, unter anderem, um den dort verlaufenden Kanal zu schützen.

 

Fachgutachten befürchtet klimatische und lufthygienische Nachteile

Ein Stuttgarter Fachbüro, das den Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbands betreut, hat die Situation dort umweltfachlich geprüft. Dessen Aussage in Kurzfassung: Die südliche Grenze des Bebauungsplans ragt in die Tieflage des Gewanns „Dobelwiesen“ hinein. Diese topographische Senke ist geprägt von Grünland – und Streuobstnutzung entlang der Gartengrenzen. Die Senke ist Teil der Grünfuge, die sich vom Oberdorf bis zum Kindergarten fortsetzt. Die Biotoptypen der Dobelwiesen

besitzen eine hohe Wertigkeit. Der unbebauten Senke, so das Fachbüro „Gruppe für ökologische Gutachten/GöG“, komme eine stark siedlungsrelevante Bedeutung zu.

Frisch- und Kaltluft werden direkt in die Ortsmitte, welche bereits Tendenzen zu Wärmebelastung aufweise, geleitet. Damit sei diese Senke neben Butzbachtal und Graubachtal eine Hauptlüftungsschneise für die Ortsmitte von Hattenhofen, welche durch klimasensible Nutzungen (Seniorenwohnen, Kindergarten, Schule) geprägt ist. In optischer Sicht sei die Grünfuge besonders naherholungsrelevant und sorge für klimatisch und landschaftlich sehr gute Wohnbedingungen. Eine Bebauung im Rahmen des bisherigen Baufensters führe zu einer merklichen Verschmälerung des in die Ortslage hineinragenden „grünen Fingers“. Vor allem aus klimatischer und lufthygienischer Sicht werde eine zusätzliche Bebauung kritisch gesehen, bei entsprechenden Wetterlagen könne es zu einer Ansammlung von Schadstoffen aufgrund von Heizungen kommen. Das Verengen der Grünschneise bedeute einen Verlust für das ortsnahe Naturerleben. Daher empfiehlt das Fachbüro eine Rücknahme der Bebauungsmöglichkeit aus der Talsenke.

 

Einige Gemeinderäte halten neue Baugrenze für unzumutbar

Sechs Gemeinderäte kritisierten die Rücknahme der Baugrenze als „unzumutbaren Eingriff in Privateigentum“. Dadurch nehme man den Grundstückseigentümern teilweise die Möglichkeit, in zweiter Reihe zu bauen. In moralischer Sicht, so ein Gemeinderat, könne er das nicht mittragen. Die Rechtslage interessiere Ihn da nicht so sehr, im Hattenhofer Gemeinderat entscheide er nach Gefühl. Man suche im Innenbereich händeringend nach Bauplätzen und blockiere mit dieser Maßnahme die Nachverdichtung, wobei man die Stellungnahme der betroffenen Eigentümer komplett ignoriere. So sahen es auch andere Sprecher: Eine Bebauung in zweiter Reihe werde die grüne Lunge dort nicht beeinträchtigen. Selbst, so ein Gemeinderat, falls dort in zweiter Reihe nicht gebaut werden sollte, sei die Reduzierung des Baufensters ein Wertverlust für die Eigentümer. So könne man mit den Anwohnern nicht umgehen. Ein weiterer Sprecher warf die Frage auf, ob die Eigentümer dann Anspruch auf finanzielle Entschädigung hätten. Einen Kompromiss schlug ein weiterer Sprecher vor: Man solle die Baugrenze wenigstens um drei Meter wieder nach Süden rücken.

Aus heutiger Sicht, so Planer Erich Ernst Kuhn, hätte das großzügige Baufenster dort so nie entstehen dürfen. Mitte der 1970iger Jahre habe man eben städteplanerisch andere Ansichten gehabt, die Ökologie habe da noch keine Rolle gespielt. Und was den befürchteten Wertverlust anbelangt, so hätten Bauherren keinen Anspruch darauf, dass Bebauungspläne nicht verändert werden. Aus fachlicher Sicht könne er das Umweltgutachten von GöG nicht einfach ignorieren, so Kuhn. Aus seiner Sicht solle der Gemeinderat den Jahrzehnte alten Grundsatz, die Grünfuge und Senke von Bebauung freizuhalten, beibehalten.

 

Entscheidung verschoben

Auf Vorschlag von BM Reutter einigte man sich darauf, den Plan wie vorgestellt öffentlich auszulegen, so dass die betroffenen Eigentümer erneut Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Im Protokoll halte er fest, so Hauptamtsleiter Norbert Baar, dass die Zustimmung des Gemeinderats zur öffentlichen Auslegung keine Zustimmung zur kritisierten Baugrenze bedeutet. Diese steht zur Disposition und wird im nächsten Verfahrensabschnitt endgültig beschlossen.

 

PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen

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