Kommunalwahl 2019 – Widerspruchsrecht

Gegen die Verwendung von Daten zur Zusendung von Informationen der Parteien, Wählergruppen und anderen Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen kann Widerspruch eingelegt werden.

Gemäß § 2 Absatz 3 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz dürfen die Meldebehörden bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger teilnehmen können, deren Familiennamen, Vornamen, Doktorgrade und derzeitige Anschriften sowie Angaben über die Staatsangehörigkeiten nutzen, um ihnen Informationen von Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden. Die betroffenen Personen haben das Recht, dieser Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Die Widersprüche können beim Bürgerbüro Göppingen oder bei den Bezirksämtern eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Die Widersprüche gelten bis zu ihrem Widerruf.

PM Stadtverwaltung Göppingen

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