„Das Ergebnis ist leider nicht so, wie wir uns das wünschen würden“, erklärt der Geislinger Ordnungsamtsleiter Philipp Theiner nach einer gemeinsamen Kontrollaktion von Stadt und Polizei Geislingen im Hinblick auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen im Einzelhandel sowie in der Gastronomie, die am vergangenen Freitag stattfand.
Überprüft wurden durch den Gemeindevollzugsdienst der Stadt Geislingen und Jugendsachbearbeiter der Polizei insgesamt 13 Einzelhandelsunternehmen sowie fünf Gaststätten im Stadtgebiet Geislingen.
Während es bei sechs Einzelhändlern erfreulicherweise keine Beanstandungen gab, wurden bei sieben Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen festgestellt. In vier Fällen wurden an einen jugendlichen Testkäufer Zigaretten, in drei Fällen sogenannte „harte Alkoholika“ veräußert. Die verantwortlichen Ladeninhaber bzw. Angestellten erwarten nun empfindliche Bußgelder, diese belaufen sich in der Summe auf ca. 1.700 Euro.
Lediglich in einer der fünf überprüften Gaststätten ergab sich keine Beanstandung. In einer der überprüften Bars wurde ein Cocktail an eine minderjährige Person ausgeschenkt, in einer weiteren befanden sich ungeachtet des erst ab 18 Jahren erlaubten Besuchs zwei 16-jährige Gäste. Weitere zwei Gaststätten mussten wegen geringer Mängel beanstandet werden,in einer fehlte der vorgeschriebene Aushang der Jugendschutzbestimmungen und in einer weiteren war ein Spielautomat mit abgelaufener Zulassung aufgestellt. Auch die Betreiber der Gaststätten und ihre Angestellten haben mit entsprechenden Bußgeldern zu rechnen.
„Eigentlich hatten wir nach den Testkaufaktionen im vergangenen Jahr gehofft, eine kleine Trendwende geschafft zu haben, nachdem wir insgesamt weniger Verstöße in Geislingen festgestellt hatten als noch im Jahr 2016. Das aktuelle Ergebnis zeigt allerdings, dass sich dieser Positivtrend leider nicht fortgesetzt hat. Wir würden uns wünschen, dass alle Einzelhändler und Gastronomen den Jugendschutz so ernst nehmen, wie das ja fast die Hälfte der Ladenbesitzer auch getan haben.“ bewertet Ordnungsamtschef Theiner die Kontrollaktionen aus Sicht der Stadt.
„Diese hohe Zahl an Beanstandungen zeigt, dass Jugendschutzkontrollen leider nötig sind. Deshalb werden wir diese zum Schutz der Jugendlichen gemeinsam fortführen“, schloss der Geislinger Polizeichef Jens Rügner.
Nachdem die Kontrollen des Ordnungsamtes in Gaststätten und Läden immer gemeinsam mit den Jugendsachbearbeitern der Polizei stattfinden, erhalten die jugendlichen Testeinkäufer im Vorfeld eine spezielle und genaue Einweisung, so dass die Aktionen für die Einzelhändler und Gastronomen stets fair und unter den gleichen Voraussetzungen ablaufen. Insbesondere müssen die minderjährigen Testkäufer, sollten sie an der Kasse oder an der Theke nach ihrem Alter gefragt werden, natürlich ihren Ausweis vorzeigen und dieses offenbaren.
PM Stadt Geislingen an der Steige