Einbringung des Kreis-Haushaltsplanentwurfs 2019: Wesentliche Eckdaten

Am heutigen Freitag, 12. Oktober, hat Landrat Edgar Wolff den 10. Haushaltsentwurf seiner Amtszeit in den Kreistag eingebracht. Den Haushaltsentwurf 2019 kennzeichnen folgende Eckdaten:

Die Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen steigt zum Haushaltsjahr 2019 um 1,45 Millionen Euro auf 340,9 Millionen Euro. Die Steigerung von 0,43 Prozent liegt damit deutlich hinter dem Landestrend: Im Landesdurchschnitt erhöhen sich die Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg um 5,85 Prozent. Die Steuerkraftsumme ist u. a. Basis für die Berechnung des Kreisumlageaufkommens.

Die ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 10,8 Millionen Euro. Die größten Steigerungen resultieren insbesondere aus der Umsetzung des Nahverkehrsplans mit + 4,25 Millionen Euro, einem abzudeckenden negativen Betriebsergebnis der ALB FILS KLINIKEN GmbH mit + 3,2 Millionen Euro, der Erhöhung der Sozialaufwendungen mit + 1,5 Millionen Euro sowie einer durchschnittlichen Erhöhung der Personalaufwendungen von + 1,4 Millionen Euro oder + 1,71 Prozent (Gesamtaufwand 50,2 Millionen Euro).

Den erhöhten Aufwendungen stehen verbesserte Erträge in Höhe von ca. 5,5 Millionen Euro gegenüber. Dies liegt insbesondere an folgenden Veränderungen: Höhere Schlüsselzuweisungen (+ 2,46 Millionen Euro), Mehrerträge aus der erhöhten Kreisumlage (+ 5,27 Millionen Euro bei einem erhöhten Hebesatz von 35,5 Prozent (Vj. 34,1 Prozent)), Mehrerträge aus der Grunderwerbsteuer (+ 0,5 Millionen Euro) sowie Rückgang bei den Sozialerträgen (- 3,6 Millionen Euro).

Das Thema „Fehlbeleger“ in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises birgt ein nicht unbeträchtliches Haushaltsrisiko. Bei „Fehlbelegern“ handelt es sich um Geflüchtete, die die Voraussetzungen für die Anschlussunterbringung erfüllen, aber weiterhin in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, weil sie keine Wohnung finden. Die Verwaltung beziffert das Risiko durch „Fehlbeleger“ für das Jahr 2019 auf ca. 4,7 Millionen Euro.

Anders stellt sich die Lage bei den abgelehnten, aber geduldeten Geflüchteten dar. Die Aufwendungen werden für 2019 auf ca. 5,3 Millionen Euro beziffert. „Erfreulich ist, dass das Land seine Verpflichtung, sich an diesen Kosten zu beteiligen, anerkannt hat und sich für die Jahre 2017 und 2018 nachlaufend im Folgejahr mit einem Betrag von jeweils 134 Mio. Euro beteiligt. Die Gemeinsame Finanzkommission des Landes und der Kommunalen Landesverbände hat zwischenzeitlich einen Vorschlag zur Verteilung erarbeitet. Hiernach entfallen auf den Landkreis Göppingen für die Jahre 2017 und 2018 je 3,575 Millionen Euro, was jedoch keiner vollen Kostendeckung entspricht“, so Landrat Edgar Wolff.

Summiert schließt der Ergebnishaushalt 2019 mit einer planerischen Deckungslücke in Höhe von 2,899 Millionen Euro ab, d. h. er erwirtschaftet entgegen der Vorjahre keinen Überschuss. Der Haushaltsausgleich wird durch eine vorläufige Ent­nahme aus der Ergebnisrücklage in Höhe von 2,9 Millionen Euro si­cherge­stellt.

Die geplanten Investitionen in 2019 fallen mit einem Volumen von 24,6 Millionen Euro etwas geringer aus als im Vorjahr (- 2,16 Millionen Euro). Dieser erneut hohe Investitionsbedarf resultiert überwiegend aus den Auszahlungen für den Erweiterungsbau an das Landratsamtsgebäude inklusive Parkierung und Anfinanzierung der Sanierung des Haupthauses (insgesamt 13,7 Millionen Euro) sowie aus Investitionskostenzuschüssen an die ALB FILS KLINIKEN GmbH (5 Millionen Euro). Für Tiefbaumaßnahmen, insbesondere an Kreisstraßen, ist eine Summe von 2,3 Millionen Euro veranschlagt.

Der limitierte Landkreisanteil am Klinik-Neubau mit 110 Millionen Euro ist in den Jahren 2021 und 2022 vollständig ausfinanziert.

Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit wird in 2019 eine Darlehensneuaufnahme von 19,5 Millionen Euro benötigt. Abzüglich der ordentlichen Tilgung ergibt sich im Jahr 2019 eine Netto-Neuverschuldung von rund 17,01 Millionen Euro. Am Ende des Jahres 2019 wird der Schuldenstand des Landkreises Göppingen voraussichtlich 52,3 Millionen Euro betragen.

Die Verwaltung schlägt dem Kreistag eine Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes zum Haushaltsjahr 2019 um +1,4 Prozent auf 35,5 Prozent vor. Das Kreisumlageaufkommen steigt dementsprechend um 5,27 Millionen Euro auf 121 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Pro Kopf bedeutet dies eine Belastung von 473 Euro je Einwohner. Nach ersten Erkenntnissen liegt der Landkreis Göppingen mit diesem Wert unter dem Durchschnitt der Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart.

Der Kreishaushalt ist das operative Element des Schlüsselthemas „Geordnete Kreisfinanzen“ und steht im Lichte des Finanzkonzepts 2030. Daher wurde das Finanzkonzept 2030 fortgeschrieben und ist für den Haushalt 2019 weiterhin tragfähig.

„Wir kommen für das Jahr 2019 an einer Anhebung des Kreisumlagesatzes auf 35,5 Prozent nicht vorbei. Zu beachten ist, dass der Haushalt 2019 ohne Orientierungsdaten des Landes erstellt wurde. Diese gingen erst nach Redaktionsschluss ein. Die Verwaltung prüft derzeit, wie sich die Ergebnisse des Haushaltserlasses sowie der Gemeinsamen Finanzkommission auf den Landkreishaushalt auswirken. Die Tendenz geht dahin, jedenfalls vorerst am vorgeschlagenen Kreisumlagehebesatz von 35,5 Prozent festzuhalten“, so Wolff abschließend.

Die Kreisverwaltung beabsichtigt, den Haushaltsplan 2019 noch im Dezember 2018 zu verabschieden.

 

PM Landkreis Göppingen Dezernat für Finanzen, Schulen und Beteiligungen

 

 

 

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