Vom Streik der Erzieher/-innen waren auch die städtischen Kindertages-Einrichtungen betroffen – die Gebühren sollen den Eltern gutgeschrieben werden.
Eltern, die ihre Kinder aufgrund des Streiks nicht in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen konnten, werden für diese Tage die Gebühren für die Betreuung und Verpflegung zurückbekommen – die Eltern sollen nicht für Leistungen zahlen, die streikbedingt nicht in Anspruch genommen werden konnten. Die Verwaltung erarbeitet zurzeit einen Vorschlag, wie nach Beendigung des Streiks die Elternanteile rückerstattet werden können. Dieser wird dann den Gemeinderatsgremien vorgelegt.