Aus der Beratung des Gemeinderats vom 18. Juli 2018

Beschlussübersicht
– Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Jahresabschluss 2017 der EVF- Gesellschaften 2017. Die EVF erwirtschaftete im vergangenen Jahr einen Gewinn in Höhe von 7.995.604,00 Euro. Davon werden 995.604,00 Euro dem Kapitalkonto II (Rücklagen) zugeführt und 7.000.000,00 Euro an die Gesellschafter ausgeschüttet. Über den Jahresabschluss muss nun noch die Gesellschafterversammlung beschließen.
– Ebenfalls einstimmig wurden die Vertreter der Stadt Geislingen beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der EVF dem Aufsichtsrat der EVF Entlastung zu erteilen.
– Mit 18 Ja-Stimmen ernannte das Gremium für die nächsten zwei Jahre die Mitglieder des Integrationsausschusses und deren Stellvertreter.
– Neu geregelt wird die Verteilung der im Rahmen der leistungs-orientierten Bezahlung zur Verfügung stehenden Mittel bei der Stadt Geislingen an der Steige. Dies und auch die Bereitstellung von 8000,00 Euro alle zwei Jahre ab dem Haushaltsjahr 2020 zur Durchführung eines Betriebsausflugs, der die Personalvertretung organisiert, wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
– Seit 2013 läuft beim Bundeskartellamt ein Kartellverfahren zum gebündelten Nadelrundholzverkauf der Forstverwaltung Baden-Württemberg. Aufgrund dessen wurde im Juli 2017 in der Bürgermeisterversammlung des Landkreises Göppingen die Arbeitsgruppe Forststrukturreform eingerichtet. Auf Vorschlag dieser Arbeitsgruppe entschied sich der Gemeinderat einstimmig für einen interkommunalen Zusammenschluss unter Beteiligung des Landkreises für die Bewirtschaftung des Stadtwalds. Laut OB Frank Dehmer, der der Arbeitsgruppe angehört, wird ein Zweckverband angestrebt.
– Dr. Martin Bernhart, Leiter der Stadtwerke Geislingen, legte dem Gemeinderat den Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke vor. Das vergangene Jahr schloss mit einem Defizit von 1.253.597,55 Euro (Plan: Defizit von 1.530.000,00 Euro) ab. Dieser Betrag muss durch den städtischen Haushalt ersetzt werden. In der Sparte Strom konnte ein Gewinn in Höhe von 4.697,80 Euro, in der Sparte Beteiligungen ein Gewinn von 710.700,41 Euro erwirtschaftet werden. Das 5-Täler-Bad verursachte einen Abmangel von 1.851.088,79 Euro, die Parkhäuser ein Minus von 117.906,97 Euro. Sobald das Rechnungsprüfungsamt den Prüfbericht vorlegt wird der Gemeinderat die Jahresrechnung beschließen.
– Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Geislingen an der Steige stellt sich positiv dar. Erfreut nahm der Gemeinderat zur Kenntnis, dass ein Gewinn in Höhe von 547.642,17 Euro erwirtschaftet werden konnte. Der Leiter des Eigenbetriebs, Ulrich Weingart, berichtete, dass die Verschuldung derzeit bei 19,4 Mio. Euro liege. Im Gründungsjahr des EB Abwasserbeseitigung im Jahr 1998 lag sie bei 42 Mio. Euro.
– Stadtkämmerer Bernd Pawlak erläuterte dem Gremium den Budgetabschluss sowie die Jahresrechnung 2017. Das gemeinsame Budget der Fachbereiche betrug 18,87 Mio. Euro, verbraucht wurden 17,556 Mio. Euro.
Es ergaben sich somit Einsparungen von rund 1,315 Mio. Euro. Zu den Einsparungen kommen nicht ausgebuchte Haushaltsreste von ca. 360.000,00 Euro, wodurch sich insgesamt eine Verbesserung von 1,674 Mio. Euro ergibt.
Aufgrund der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht und der damit verbundenen neuen Regelungen wird aber dadurch der Haushalt 2018 mit 1,14 Mio. Euro belastet. Dieser Budgetabschluss wirkt sich auch auf die Jahresrechnung aus. Im vergangenen Jahr ergab sich eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von 7.155.825,00 Euro, 5.003.630,00 Euro mehr als im Haushalt veranschlagt. Die Verschuldung sank gegenüber dem Jahr 2016 um 3,1 Mio. Euro und liegt jetzt bei 18,585 Mio. Euro. Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage beträgt 3,108 Mio. Euro, eine Verbesserung um rund 5,479 Mio. Euro gegenüber dem Planansatz. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2017 16.054.780,11 Euro. Das positive Ergebnis liegt unter anderem an der guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und den höheren Schlüsselzuweisungen des Landes. Der Gemeinderat beschloss im Anschluss an den Sachvortrag die über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus dem Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 4.585.536,56 Euro. Der Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung 2017 wird nach Vorlage des Prüfberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts gefasst.
– Einstimmig fasste der Gemeinderat die Baubeschlüsse für die Sport- und Mehrzweckhalle in Aufhausen und die Mensa Gemeinschaftsschule am Tegelberg. Beide Beschlüsse wurden vorbehaltlich der Förderzusage im Ausgleichstock – der Verteilerausschuss tagt am 24. Juli 2018 – gefasst. Für die Halle in Aufhausen werden Haushaltsmittel in Höhe von 3,57 Mio. Euro, für die Mensa 2,15 Mio. Euro bereitgestellt. Die Maßnahme Sport- und Mehrzweckhalle Aufhausen muss nach den Förderbedingungen für die ELRFördermittel bis Ende 2020 abgeschlossen und abgerechnet sein.
– Gemäß einstimmigem Gemeinderatsbeschluss wird die Benutzungs-und Entgeltordnung für das Gemeinschaftshaus im Stadtbezirk Türkheim an die Versammlungsstättenverordnung angepasst.
– Das Gremium stimmte einstimmig einer weiteren Verlängerung der personellen Interimslösung an der Gemeinschaftsschule am Tegelberg und damit einer Beibehaltung der Erhöhung von 1,4 Stellen
(Betreuungspersonal im Mittagsband) für das Schuljahr 2018/2019 zu. Die Personalkosten in Höhe von 63.00,00 Euro sind im Haushalt 2019 zu berücksichtigen. Darüber stimmte der Gemeinderat ebenfalls einstimmig einer Verlängerung der Interims-Aufstockung für den Mensa/Küchenbereich in der Gemeinde Gottes und im Musiksaal sowie der Reinigung des Musiksaals in Höhe von 1,1 Stellen für das Schuljahr 2018/2019 zu. Die Personalkosten in
Höhe von 40.000,00 Euro sind im Haushalt 2019 zu berücksichtigen. Weiterhin sind für den Betrieb der Mensa jährliche Sachkosten in Höhe von 6.000,00 Euro bereit zu stellen und im Haushalt 2019 zu berücksichtigen.
– Mit 19 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat, den Auftrag zur Fenstersanierung Uhlandschule an die Firma Schwarz Fensterbau aus 77723 Gengenbach zum Angebotspreis von 339.540,32
Euro zu vergeben. Da dieser Betrag rund 90.000,00 Euro über dem Planansatz liegt musste das Gremium eine überplanmäßige Ausgabe genehmigen. Finanziert werden können die Mehrausgaben durch eingegangene Fördermittel aus dem Kommunalen Sanierungsfond des Landes in Höhe von 91.000,00 Euro.
– Im Juli 2002 fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass künftig bei neuen bzw. wieder zu besetzenden Stellen in der Musikschule zunächst eine Besetzung auf Honorarbasis geprüft werden soll. Erst wenn auf Nachweis
keine geeignete Lehrkraft auf Honorarbasis gefunden werden kann, erfolgt eine hauptamtliche Anstellung. Da sich das Aufgabenspektrum sowohl geändert als auch ausgeweitet hat, 2002 führte die Musikschule bspw. 32, in
2017 dagegen 80 Veranstaltungen durch, wurde dieser Beschluss einstimmig aufgehoben. Gleichzeitig beschloss das Gremium ohne Enthaltung und Gegenstimme den aktuellen Stand des Stellenplans mit 11,13 Stellen für festangestellte Lehrkräfte der Musikschule bis auf Weiteres als „Mindeststandard“ zur Verfügung zu stellen.
– Die Veranstaltungsreihe „Geislinger Kunstfrühling“, die künftig alle zwei Jahre stattfinden soll, erhält ab dem Jahr 2019 von der Stadt, sofern alle anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichend sind, auf
Nachweis einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 Euro. Der Gemeinderat folgte einstimmig diesen Beschlussvorschlag.
– Mit 20 Ja-Stimmen beschloss der Gemeinderat die 15. Änderung der Friedhofsatzung. Unter anderem soll das Angebot von Bestattungen in Gemeinschaftsgrabanlagen nun auch auf den Friedhöfen in Aufhausen und auf den Heiligenäckern angeboten werden. Außerdem wird die Gebühr „Baumgrab mit Urnenbeisetzungen inkl. Stele und Namensschild“ von 1.005,00 Euro auf 1.035,00 Euro erhöht.
– Auf Antrag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Altstadtrand“ in Geislingen an der Steige. Das Sanierungsgebiet wird um Flurstück 158, 160/2, Karlstraße 19 erweitert. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit für das geplante Bewegungs- und Aktionszentrum „K19“, einen Antrag auf nichtinvestive Förderbaumittel beim Land zustellen.

PM Stadtverwaltung Geislingen

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