Die Friedhofsgebühren wurden zuletzt im Jahr 2015 erhöht. Deshalb wurden diese nun überprüft. Zu Grunde gelegt wurde der Bedarf der drei letzten Jahre, um Referenzwerte zu erhalten und Tendenzen erkennen zu können.
Die Bedarfsanalyse ergab, dass in Albershausen ca. 75 % der Bestattungen Erstbelegungen von Gräbern sind. Die restlichen 25 % der Bestattungen erfolgen als Zweitbelegung von Gräbern. Des Weiteren wurde festgestellt, dass rund 75 % der Bestattungen Urnenbestattungen sind. Diese Werte flossen dann in die Kalkulation ein.
Die Fremdkosten am Friedhof werden zu 100 % auf die Nutzer umgelegt, während die Grabnutzungsgebühren nur eine Kostendeckung von rund 20% erreichen. Die Gesamtdeckung liegt aktuell bei ca. 40 % – 45 %. Ziel für die Gesamtdeckung des Friedhofes sind 60 %.
Der Verwaltungsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 11.06.2018 eingehend mit der Gebührenkalkulation beschäftigt und schlug dem Gemeinderat die nun vorliegende Gebührenerhöhung vor. Der Gemeinderat ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt.
Die mit Wirkung zum 01.07.2018 gültigen Gebührensätze können auf der Homepage der Gemeinde Albershausen unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.albershausen.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Ortsrecht/Friedhofssatzung_22_06_2018.pdf.
Weiterhin hat der Verwaltungsausschuss die Verwaltung beauftragt, die Preise für Fremdleistungen zukünftig laufend zu überprüfen, um weiterhin moderate Gebührenerhöhungen umsetzen zu können.
PM Gemeindeverwaltung Albershausen