Beschlussübersicht
– Mehrheitlich, bei 12 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen stimmte der Gemeinderat in seiner Juni-Sitzung dem Antrag des Helfenstein-Gymnasiums auf Einführung des Profilfachs „IMP“ (Informatik-Mathematik-Physik) zu. Sollte das Regierungspräsidium Stuttgart den Antrag positiv bescheiden gibt es dieses Profilfach am HeGy ab dem Schuljahr 2019/2020.
– Der Gemeinderat beauftragte einstimmig den Vertreter der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige, in der Gesellschafterversammlung der Geislinger Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH folgende Erklärung abzugeben:
1. Dem Geschäftsbericht 2017 wird zugestimmt.
2. Der Bilanzgewinn 2017 in Höhe von 494.600,61 € wird, wie im Geschäftsbericht vorgeschlagen, mit 400.000,00 € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und mit 94.600,61 € auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Jahresabschluss 2017 wird genehmigt.
4. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt.
5. Den Zielen für das Geschäftsjahr 2018 und 2019 wird zugestimmt.
6. Von dem Ergebnis der Prüfung des Geschäftsjahres 2017 durch den Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen e.V. Stuttgart wird Kenntnis genommen.
Außerdem erläuterte Hansjörg Hagmayer, Geschäftsführer der GSW, noch einige Zahlen. So z.B. wurden im vergangenen Jahr insgesamt 3,066 Millionen Euro für die Gebäudeerhaltung aufgewendet, das bedeutet 29,54 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 41,868 Millionen Euro. Die Eigenkapitalquote konnte von 33,2 Prozent in 2016 auf 34,2 Prozent in 2017 verbessert werden. Die durchschnittliche Sollmiete beträgt derzeit 5,05 Euro pro Quadratmeter. Vor allem durch den Abbruch bzw. die Stilllegung der Häuser in den Bruckwiesen konnte die Leerstandsquote von 6,8 Prozent im Jahr 2016 auf 3,7 Prozent gesenkt werden. Im vergangenen Jahr modernisiert wurden die Gebäude in Achalmstraße 2, Bebelstraße 90 bis 92 und 98 bis 102, Kantstraße 1, Helfensteinerstraße 30 a und b, Eschenweg 112 bis 114, Dammstraße 11, Stöttener Berg 24 und Frauenstraße 9 bis 11. Durch den Neubau von 31 Einzelgaragen konnte die Parksituation in der Südmährerstraße verbessert werden. In 2018 sind die Modernisierung der Gebäude Oberböhringer Straße 13 bis 15 sowie die Neubebauung der Grundstücke Überkinger Straße 74 und 76 geplant. Die Neubebauung der Bruckwiesen wird voraussichtlich Mitte 2019 starten.
– Auf Antrag der Verwaltung beschloss das Gremium mehrheitlich die Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Geislingen an der Steige. Die Gebührenerhöhung beträgt z.B. beim Regelkindergarten/Waldkindergarten zwischen zwei und vier Euro, je nach Jahreseinkommen und Zahl der Kinder in der Familie und bei verlängerter Öffnungszeit zwischen einem und fünf Euro, bei Betreuung von Kindern zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr zwischen einem und acht Euro. Die Gebührenerhöhung ist den Personal- und Sachkostensteigerungen geschuldet. Die Verwaltung geht davon aus, dass trotz der zusätzlichen Einnahmen der Kostendeckungsgrad nicht erhöhen wird.
Dieser lag im Jahr 2017 bei 16,1 Prozent. Gemeindetag und Städtetag Baden-Württemberg sowie die kirchlichen Fachverbände und empfehlen einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent. Auch der Kindergartenträger-Ausschuss hatte im Vorfeld keine Einwände gegen die Änderung der Gebührensätze. Desweiteren wurden noch kleinere redaktionelle Änderungen in der Satzung vorgenommen.
– Die Verwaltung legte dem Gemeinderat die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 vor. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, diese Liste dem zuständigen Schöffenwahlausschuss zuzuleiten.
– Bei 13 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen beschloss der Gemeinderat die Änderung der Entgeltordnungen für die Eybtalhalle. Künftig beträgt z.B. das Entgelt in der Eybtalhalle 116,00 Euro für Sportveranstaltungen, 85,00 Euro für Pflichtspiele. In der Michelberghalle erhöht sich bei Sportveranstaltungen das Entgelt, je nach Anzahl der Zuschauer, um 12,00 Euro bis 21,00 Euro, bei Pflichtspielen zwischen 9,00 Euro und 16,00 Euro. Bei nicht-sportlichen Veranstaltungen liegt das Entgelt künftig bei 58,00 Euro, bei nicht-sportlichen gewerblichen Veranstaltungen bei 774,00 Euro. Für den Aufbautag werden künftig 580,00 Euro berechnet. Die Änderung er Entgeltordnung für die Michelberghalle wurde einstimmig beschlossen.
– Erlassen wurde vom Gemeinderat einstimmig eine Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den Beiträgen an die Krankheitskostenversicherung für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr. Der Zuschuss beträgt künftig monatlich 80 % des steuerlich anerkannten Vorsorgeaufwands, aber mindestens 75,00 Euro. Für die Stadt bedeutet das einen monatlichen Mehraufwand von ca. 50,00 Euro.
– Ebenfalls einstimmig beschloss der Gemeinderat die 11. Änderung der Hauptsatzung. Diese Änderung umfasst hauptsächlich die Anpassung an geltendes Recht und die aktuellen Gegebenheiten.
PM Gemeindeverwaltung Geislingen an der Steige