Öffentliche Bekanntmachung über den Verkauf von Gemeindebauplätzen – Bewerbungen werden bis Mittwoch, 25.04.2018 entgegengenommen
Einladung zur Infoveranstaltung am Dienstag, 17.04.2018, 19.00 Uhr, Ratssaal EG
Über das bereits als Baugebiet beschlossene Gebiet „Staufenstraße-West“ wurde wiederholt im Gemeindemitteilungsblatt umfassend informiert. Inzwischen wurde auch mit den Erschließungsarbeiten begonnen. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 3 Monaten gerechnet. Auch die Grundstücksgrößen liegen inzwischen vor. Die große Nachfrage aus der Bürgerschaft nehmen Gemeinderat und Gemeindeverwaltung gerne zum Anlass, jetzt die Baugrundstücke zum Verkauf auszuschreiben. Vor der Abgabe der Grundstücksbewerbungen bietet die Gemeindeverwaltung eine Infoveranstaltung an. Diese findet statt am Dienstag, 17.04.2018, um 19.00 Uhr im Ratssaal, EG. Interessierte können bereits ab Donnerstag, 12.04.2018 Infomaterial im Vorzimmer des Bürgermeisters (Zimmer 103) gegen eine Schutzgebühr von 5 € abholen.
Verkaufsbedingungen auf einen Blick:
- Jeweilige Bauplatzfläche:
Flst. 1189 460 m²
1189/12 527 m²
1189/13 421 m²
1189/9 717 m²
1189/10 649 m²
1189/11 761 m²
- Preis pro m² Grundstücksfläche einschließlich Erschließungs-, Wasserversorgungs-, Entwässerungs- und Klärbeiträge zuzüglich sonstiger kleinerer Nebenkosten
Für die Wohnbauplätze Nr. 1189, 1189/12, 1189/13 300 €/m²
Für die Wohnbauplätze Nr. 1189/9, 1189/10, 1189/11 320 €/m²
- Bewerbungsschluss: Mittwoch, 25.04.2018
- Vertragsabschluss: voraussichtlich Anfang Juni 2018
- Zahlungsfrist: 4 Wochen nach Vertragsabschluss
- Die zu einem früheren Zeitpunkt eingereichten Bewerbungsschreiben können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
- Bewerbungseingang: Der Eingang der Bewerbungen wird bei der Vergabeentscheidung nicht berücksichtigt. Wichtig ist, dass die Bewerbung der Gemeindeverwaltung bis spätestens Mittwoch, 25.04.2018, vorliegt.
- Kostenersatz für Hausanschluss (Entwässerungsanschluss einschließlich Kontrollschacht): Dieser beträgt ca. 3.000 € – 4.000 €.
- Infoveranstaltung zu ergänzenden Fragen: Dienstag, 17.04.2018, 19.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses
- Detaillierte Baugebietsunterlagen: Diese können ab 12.04.2018 im Vorzimmer des Bürgermeisters (Telefon: 92655-12) gegen eine Schutzgebühr i. H. von 5 € angefordert werden.
- Ansprechpartner für alle Fragen ist Bürgermeister Karl Vesenmaier (Telefon: 92655-10). Es wird empfohlen, die Fragestellung auf den Infotermin am 17.04.2018 zu konzentrieren.
- Familienförderprogramm im Zusammenhang mit einem Platzerwerb: Auf nachstehendes Programm wird verwiesen.
- Bei der Bewerbung um einen Bauplatz geht die Gemeinde von einer zügigen Bebauung aus.
Förderprogramm der Gemeinde Wäschenbeuren zugunsten von Familien und Alleinerziehenden im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gemeindebauplatzes vom 02.07.2015
Präambel
Erklärtes Ziel der Gemeinde ist die Förderung von Familien und Alleinerziehenden im Zusammenhang mit der Veräußerung von Gemeindebauplätzen. Weil sich der Nachwuchs in vielen Fällen erst nach Bezug der eigenen vier Wände einstellt, ist die Förderung auch zu berücksichtigen im Zeitraum bis 5 Jahre nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages. Das Nähere wird nachstehend wie folgt geregelt:
- 1 Zuschussempfänger
Zuschussempfänger sind die Erwerber eines Gemeindebauplatzes, wenn diese nach der Baufertigstellung das Haus auch bewohnen. Bei der Förderung zu berücksichtigen sind die Kinder des/der Erwerber, sofern sie bei Baubeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei getrennt zusammenlebenden Partnern werden nur Kinder berücksichtigt, sofern die Eltern für diese das Sorgerecht haben und zu erwarten ist, dass sie mit ins neue Eigenheim einziehen. Für Kinder der Bauplatzerwerber, die im Zeitraum bis zu 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss zur Welt kommen, besteht ebenfalls Anspruch auf eine Förderung im Rahmen von § 2.
- 2 Zuschusshöhe
Der von der Gemeinde zu gewährende Zuschuss beträgt
5.000 € für jedes Kind, höchstens jedoch 15.000 €.
Dieser wird ausbezahlt bei Baubeginn. Für die zu einem späteren Zeitpunkt lebend geborenen Kinder wird der Zuschuss auf Antrag gewährt. Die Antragsteller haben auf Anforderung der Gemeinde die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.
- 3 Kaufvertragsrücktritt
Kommt es zum Vertragsrücktritt, so ist die Gemeinde berechtigt, den/die gewährten Zuschuss/Zuschüsse vom Erwerber zurückzufordern.
- 4
Bei Erwerbern, die bereits im Eigentum eines Bauplatzes oder eines Hauses sind, ermäßigt sich die Gemeindeförderung um 50 %. Dies trifft auch zu für Käufer von Gewerbebauplätzen.
- 5 Kein einklagbarer Rechtsanspruch
Ein einklagbarer Rechtsanspruch wird ausgeschlossen.
- 6 Rechtskraft
Die Neufassung des Förderprogramms gilt erstmals für das Neubaugebiet „Wilmet III/Heuhof“.
PM