Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dieser Tage ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Eisenbahnüberführung und einer Radwegunterführung in Eislingen/Fils (Landkreis Göppingen) eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die Stadt Eislingen/Fils.
Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Eisenbahnüberführung inklusive anschließender Grundwasserwanne (Mühlbachtrasse) sowie einer Radwegunterführung inklusive Rampenbereichen (Schlosspassage) als Teil der Gesamtmaßnahme „Neugestaltung Stadtmitte Eislingen“. Die Mühlbachtrasse schließt im Norden an die Hindenburgstraße an, im Süden an die Filsstraße. Sie dient der Ersatzerschließung für die bestehende Straßenbrücke „Hauptstraße“, welche außerhalb dieses Planfeststellungsverfahrens zurückgebaut werden soll.
Die Radwegunterführung soll den neuen Rathausvorplatz mit der südlich der Bahnstrecke gelegenen Filsstraße verbinden.
Für die jeweils angrenzenden Flächen auf der Nord- und Südseite liegen bereits genehmigte Bebauungspläne vor.
Ziel der Maßnahme ist ein Zusammenwachsen der beiden Stadtteile durch die Schaffung neuer Querungsmöglichkeiten. Gerade im Hinblick auf die neue Radwegunterführung sollen außerdem die Sicherheit und Barrierefreiheit erhöht bzw. gewährleistet werden. Eingebettet in das Gesamtkonzept soll die Maßnahme zu einer intakten und belebten Innenstadt mit qualitätsvollem Umfeld beitragen und die Schaffung einer neuen Stadtmitte unterstützen.
Nach derzeitigem Stand soll mit dem Bau im Jahr 2020 begonnen werden.
Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen, wie u.a. die Optimierung von Lebensräumen für Reptilien, das Anbringen von Fledermauskästen und die Erweiterung einer öffentlichen Grünfläche, vorgesehen.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 09.04.2018 bis einschließlich 08.05.2018 bei der Stadtverwaltung Eislingen/Fils eingesehen werden. Bis einschließlich 22.05.2018 haben die von dem Projekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich können die Planunterlagen vom Beginn der Auslegung bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.
Planfeststellungsverfahren Lageskizze
PM