Schutz von Wildtieren

Die Bußgeld- und Ortspolizeibehörde appelliert an alle Hundehalter, ihren Hund insbesondere zwischen April bis Mitte Juli in Wald und Flur mit besonders hohem Maß zu beaufsichtigen.

Viele Wildtiere, zum Beispiel Wildkaninchen oder Rehe, haben von Anfang April bis Mitte Juli bereits Nachwuchs oder die weiblichen Tiere sind trächtig und damit in ihrer Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Die Wildtiere reagieren in diesem Zeitraum auf Störungen besonders empfindlich. Auch sonst vorbildlich erzogene Hunde können aufgrund ihres Naturinstinktes und Jagdtriebes unfolgsam werden und so eine Gefahr für Wildtiere und deren Nachwuchs darstellen. Auch Hunde, die keinen erhöhten Jagdtrieb aufweisen, können Wildtiere stören oder gefährden. Allein durch die Berührung eines Jungtieres kann sich dessen Geruch verändern. Eine Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen. Hundehalter müssen deshalb gewährleisten, dass sie auch in Wald und Flur ihren Freund auf vier Pfoten immer unter Kontrolle haben und sich nicht unbeaufsichtigt entfernen.

Regeln für Hunde nach der § 12 Polizeiverordnung Stadt Göppingen:

– Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet werden kann

– Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass sie nicht streunen können

– Leinenpflicht im baurechtlichen Innenbereich

– Leinenpflicht im Naherholungsgebiet Oberholz, Waldgebiete Öde und Eichert sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen

PM

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