Streit um Versorgung der Schlaganfallpatienten eskaliert: ALB FILS KLINIKEN verklagen das Land

Rund einen Monat nach Eingang des Änderungsfeststellungsbescheids nach § 7 Abs.1 Landeskrankenhausgesetz zur Schlaganfallversorgung im Landkreis Göppingen durch das Ministerium für Soziales und Integration haben die ALB FILS KLINIKEN Klage eingereicht. „Wie bereits angekündigt, haben wir den Bescheid und die damit verbundenen rechtlichen Belange prüfen lassen. Dafür haben wir juristische Beratung in Anspruch genommen. Diese hat uns ganz eindeutig zu einer Klage geraten. Wir haben uns die Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht, sehen uns aber aus formalen Gründen gezwungen, Klage zu erheben. Ein Klageverzicht würde ein erhebliches Risiko bedeuten. Wir sind weiter an einer gemeinsamen Lösung interessiert.“, erklärt Edgar Wolff, Landrat und Aufsichtsratsvorsitzender der ALB FILS KLINIKEN. Der Aufsichtsrat stimmte der Vorgehensweise Ende Februar einstimmig zu.

Für die zugesagte Überprüfung der Schlaganfallversorgung nach Ablauf der Zweijahresfrist müssen jetzt die formalen Voraussetzungen geschaffen werden. „Wir legen großen Wert darauf, dass die Qualität der Schlaganfallversorgung im Landkreis am Ende der Zweijahresfrist anhand vorab definierter Parameter objektiv überprüft werden kann und, dass die vom Gutachter empfohlene Ideallösung eine echte Realisierungschance bekommt“, so Landrat Wolff. Dies ist laut juristischer Expertise nur möglich, wenn die Rechtsposition der ALB FILS KLINIKEN gewahrt wird und es bei einer befristeten Lösung bleibt. „Wird keine Klage erhoben, so besteht die Gefahr, dass die Neuordnung entfristet wird und keine Prüfung mehr erfolgt“, erklärt Wolff.

Auf die Umsetzung des Bescheids und die damit verbundenen weiteren Abläufe hat die Klage zunächst keine Auswirkungen. Wie in dem Bescheid gefordert, werden die Maßnahmen zum 1. April vollumfänglich umgesetzt. Das heißt unter anderem, dass die kooperierende Schlaganfalleinheit des Klinikums Christophsbad und der Klinik am Eichert aufgelöst wird. Damit ist die Klinik am Eichert keine lokale Schlaganfalleinheit mehr. Das Klinikum Christophsbad wird zunächst für die kommenden zwei Jahre als regionaler Schlaganfallschwerpunkt ausgewiesen. Darüber hinaus haben die ALB FILS KLINIKEN dem Ministerium für Soziales und Integration einen Entwurf für die Gestaltung der kommenden zwei Jahre und der damit verbundenen Evaluationsphase zukommen lassen. Das Schreiben enthält zudem Vorschläge, mit welchen konkreten Parametern die Qualität gemessen werden kann.

„Unser Fokus liegt weiterhin auf der auch vom Gutachter Professor Nabavi beschriebenen optimalen Lösung: Eine Schlaganfalleinheit unter Federführung der Neurologen des Klinikums Christophsbad an den ALB FILS KLINIKEN“, bekräftigt Dr. Ingo Hüttner, Medizinischer Geschäftsführer. Dafür streben die Landkreiskliniken weitere Gespräche mit dem Klinikum Christophsbad und dem Ministerium für Soziales und Integration an. Auf ärztlicher Ebene ist eine klinikübergreifende Arbeitsgruppe vorstellbar, die ein Konzept erarbeitet, wie diese Ideallösung erreicht werden kann. Ein entsprechender Vorschlag erging schon vor längerem an die leitenden Ärzte des Klinikum Christophsbad.

 

PM

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