Integrationsmanager können starten – Land stellt Mittel zur Verfügung

MdL Alex Maier freut sich: „Das bundesweit einmalige Projekt soll helfen, dass aus Flüchtlingen bald Mitbürgerinnen und Mitbürger werden“

Gute Nachrichten für alle Kommunen in Baden-Württemberg, die Integrationsmanager für die Sozialberatung von Geflüchteten einstellen möchten: Wie Alex Maier aus Göppingen mitteilt, haben sie jetzt Klarheit über die Höhe der ihnen dafür vom Land zur Verfügung gestellten Mittel. Das Sozial- und Integrationsministerium und die Kommunalen Landesverbände haben sich laut Maier auf eine Verteilung der 116 Millionen Euro verständigt, die das Land den Kommunen während der zweijährigen Laufzeit des Paktes für Integration für das Integrationsmanagement bereitstellt. Davon profitieren auch die Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen, die jetzt Mittel abrufen beziehungsweise beantragen können.

So stehen insgesamt 1.652.660 Euro für die Gemeinden Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Birenbach, Böhmenkirch, Bad Boll, Deggingen, Donzdorf, Dürnau, Ebersbach an der Fils, Eislingen/Fils, Eschenbach, Gammelshausen, Geislingen an der Steige, Gingen, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Kuchen, Lauterstein, Mühlhausen im Täle, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Schlat, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wäschenbeuren, Wangen, Wiesensteig und Zell unter Aichelberg zur Verfügung. Mit den Integrationsmanagern gibt es endlich und erstmals eine professionelle Betreuung und Begleitung für Flüchtlinge mit abgeschlossenen Verfahren. Sie waren bislang immer auf sich alleine gestellt“, freut sich Alex Maier. Der Göppinger Abgeordnete betont: „Dieses Konzept eines flächendeckenden und strukturierten Integrationsmanagements nach der vorläufigen Unterbringung ist bislang bundesweit einzigartig. Es soll dazu beitragen, dass aus Flüchtlingen bald Mitbürgerinnen und Mitbürger werden.“

Die Gemeinden, erläutert Maier, können jeweils entscheiden, ob sie selbst Integrationsmanager beschäftigen oder sich mit anderen Gemeinden zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag stellen möchten. Antragsberechtigt sind eine oder mehrere Kommunen, wenn sie laut Planungsrahmen Mittel in Höhe von mindestens 51 000 Euro in Anspruch nehmen könnten. Kommunen, die laut Planungsrahmen unter dieser Summe liegen, müssen sich mit anderen Kommunen zusammenschließen.

Hintergrund:
Zentrale Aufgabe von Integrationsmanagern ist die individuelle und niedrigschwellige Sozialberatung und -begleitung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Am Beginn jeder Beratung steht das Erstellen des Integrationsplans. In diesem werden die persönlichen Daten (z. B. Qualifikationen und Kompetenzen, Schulbildung und Berufsabschluss, individuelle Entwicklungen) und die zu erreichenden Ziele schriftlich fixiert. Dabei geht es unter anderem um Fragen des Spracherwerbs, der Arbeitsmarktintegration, der Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie um Wohnen, Schule und Bildung. Der Integrationsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Mit Hilfe des Integrationsmanagements sollen Geflüchtete in die Lage versetzt werden, vorhandene Strukturen und Angebote selbständig nutzen zu können.

PM

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