Entsorgung von Kleintierstreu

Kleintierstreu wird auf den Sammel- und Grüngutplätzen nicht angenommen

Die Grüngut-Annahmestellen im Landkreis Göppingen sind ausschließlich für pflanzliche Gartenabfälle zugelassen. Deshalb darf gebrauchtes Einstreumaterial aus der Kleintierhaltung, beispielsweise von Kaninchen, Mäusen oder Katzen, auf den Sammel- und Grüngutplätzen nicht abgegeben werden, auch wenn es kompostierbar ist.
Im eigenen Garten kann Nagerstreu kompostiert werden. Wer diese Möglichkeit nicht hat, entsorgt die Streu in der Restmülltonne. Mineralisches Katzenstreu, Streu von erkrankten Tieren und solches, dem Chemikalien zur Geruchsbindung und Desinfektion zugegeben wurden, gehören in jedem Fall zum Restmüll.

PM

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