Geislingen: Aus der Beratung des Gemeinderats vom 27. September 2017

Beschlussübersicht
– Im Nachgang zum im Juli vom Gemeinderat beschlossenen Waldtausch stimmte das Gremium einstimmig einem zusätzlichen Tausch der staatlichen Flurstücke 1576/3 und 1577 im Längental zu. Die Zuzahlung, die die Stadt aufgrund des Waldtausches an das Land zu entrichten hat, erhöht sich somit auf 46.521,00 Euro.
– Da sich in die am 03. Mai 2017 beschlossene Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Fehlerteufel eingeschlichen hatte mussten die Gebührentatbestände 4.2.7.2 und 4.2.7.3 nochmals angepasst werden. Einstimmig beschloss der Gemeinderat nun die neuen (korrekten) Gebührensätze.
– Die Betriebskostenzuschüsse an die Vereine (SC Geislingen, TV Altenstadt und TG Geislingen) für die Benutzung der Turnhallen und Sportplätze zum Schulsport werden im kommenden Jahr um 5 Prozent von insgesamt 155.600,00 Euro in 2017 auf 163.380,00 Euro im Jahr 2018 erhöht. Seit dem Jahr 2004 waren die Betriebskostenzuschüsse aufgrund der schlechten finanziellen Situation der Stadt nicht erhöht worden. Künftig erfolgt die Erhöhung der Zuschüsse immer dann automatisch, wenn der Verbraucherpreisindex des Landes Baden-Württemberg um mehr als 5 Prozent gegenüber dem Index der letzten Zuschuss-Erhöhung gestiegen ist. (Einstimmiger Beschluss)
– Ebenfalls einstimmig beschloss das Gremium die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Eybtalhalle zum 01. Oktober 2017 an die Versammlungsstätten-Verordnung anzupassen.
– Mit 21 Ja-Stimmen (einstimmig) wurden die Benutzungsordnungen der Jahnhalle, Kapellmühle in der MAG, der Eybtalhalle, des Gemeinschaftshauses Türkheim und des Ödenturmsaals um folgende Regelung ergänzt:
„Politische Veranstaltungen sind in städtischen Räumlichkeiten nur zulässig, wenn ein entsprechender Ortsverband der jeweiligen Partei der Mieter und Veranstalter ist und den Medien (Fernsehen, Radio, Zeitung, Internet) der Zutritt und die Berichterstattung gewährt werden.“
– Ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wird nach einstimmigem Beschluss des Gremiums eine weitere FSJ-Stelle (Freiwilliges Soziales Jahr) eingerichtet. Die Stelle für den Freiwilligendienst wird von einem Träger im FSJ Baden-Württemberg“ vergeben; dort wird die Dienstleistung eingekauft. Die dafür notwendigen Sachkosten
in Höhe von 10.000 Euro werden ab dem Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung gestellt. Weitere Kostensteigerungen sind in Folge zu beachten. Der Einsatzort des FSJ-lers wird eine große dreigruppige Kindertagesstätte (Lindenhof, Tegelberg, Jugendheim) sein. Träger der vier bereits vorhandenen JSJ-Stellen, deren Einsatzorte die Gemeinschaftsschule am Tegelberg, die Lindenschule, das Kinder- und Jugendhaus Tälesbahnhof und das Kinderhaus der kleinen Siedlungsstrolche sind, ist das Deutsche Rote Kreuz in Aalen. Die Stadt bezahlt dem Roten Kreuz rund 800,00 Euro monatlich. Die FSJ-Stelle schlägt also jährlich mit 10.000,00 Euro zu Buche.
– Mehrheitlich bei 17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 3 Gegenstimmen entschied sich das Gremium, die Stelle eines Integrationsmanagers für die Stadt Geislingen an der Steige beim Landratsamt Göppingen anzusiedeln.
– Der Gemeinderat nahm die Entwurfsplanung zur Neugestaltung der Winterreutestraße in Stötten zur Kenntnis. Zudem stimmte er einstimmig der Ausschreibung zur Neugestaltung der Winterreutestraße zu und genehmigte eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 200.000,00 Euro. Im Haushaltsplan 2017 sind für diese Maßnahme 800.000,00 Euro veranschlagt. Nach Fortschreibung der Kosten durch das Ingenieurbüro Bartsch ist allerdings mit Kosten von rund 1.000.000,00 Euro zu rechnen. Die Stadt geht von Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen in Höhe von 260.000,00 Euro aus. Das Regierungspräsidium Stuttgart wird laut Bescheid vom 08.05.2017 einen Zuwendungshöchstbetrag in Höhe von 265.080,00 Euro bereitstellen. Im Zuge des Ausbaus der Winterreutestraße werden sämtliche Vorbereitungen/Leerrohre für den FTTC und FTTB Ausbau getroffen.
– Die GSW plant die Neubebauung der Bruckwiesen. Dies nahmen Geschäftsführer Hansjörg Hagmayer und Architekt Thomas Neugschwender zum Anlass, dem Gemeinderat die entsprechenden Pläne vorzustellen. Zunächst sollen in zwei Abschnitten sieben Gebäude sowie ein zweigeschossiger Garagenbau mit 52 Stellplätzen errichtet werden. Zusätzlich kommen 79 weitere Stellplätze und Carports hinzu. Es sind jeweils zwei bzw. drei Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss geplant. Pro Gebäude entstehen zwischen 7 und 15 Wohnungen, insgesamt voraussichtlich zwischen 80 und 90 Wohnungen mit hauptsächlich zwei- bis vier Zimmern. Die GSW hat vor, jährlich zwei Gebäude zu errichten, sodass das Projekt in ungefähr fünf Jahren fertig gestellt ist. In einem dritten Bauabschnitt sollen noch Kuppelbauten entstehen. Wann dies umgesetzt wird, richtet sich nach der Finanzierbarkeit.
Die GSW hat vor, die in den Bruckwiesen entstehenden Wohnungen zu vermieten. Hagmayer geht davon aus, dass der durchschnittliche Mietpreis je nach Größe und Ausstattung der Wohnung bei durchschnittlich 8,00 Euro pro Quadratmeter liegen wird. Im Dezember dieses Jahres wird voraussichtlich der Baubeschluss gefasst, sodass wahrscheinlich im Sommer 2018 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
– Die Gabelsbergerstraße soll ortsbauplanmäßig ausgebaut werden. Dazu stellte Ulrich Weingart den Gemeinderäten die Entwurfsplanung vor. Das Gremium beschloss bei 20 Jastimmen und 1 Enthaltung den ortbauplanmäßigen Ausbau auszuschreiben. Die Maßnahme kostet voraussichtlich 380.000,00 Euro. Die Stadt rechnet mit Einnahmen durch Erschließungsbeiträge in Höhe von 360.000,00 Euro.
– Die Planung für den letzten Abschnitt des Fuß- und Radwegs auf der ehemaligen Tälesbahntrasse wird geändert. Grund dafür ist, dass die Bahn voraussichtlich die Teilfläche des ehemaligen Tälesbahngleises bis etwa zur Höhe von Gebäude Heidenheimer Straße 36 als Abstellgleis für den Metropolexpress benötigt.
Die Alternativplanung hat eine Länge von 600 Metern. Vorläufiges Ausbauende wird die ehemalige Tälesbahn auf Höhe der Eybstraße sein.
Ab hier wird eine Verbindung zur Heidenheimer Straße hergestellt von wo aus die Radreisenden auf der Heidenheimer Straße in Richtung Bahnhof weiter geführt werden oder sich auf anderen Routen Richtung Obere Stadt bewegen können. Nachteil dieser Lösung ist der Höhenunterschied. Zudem können in diesem Bereich durch parkende Autos gefährlich Verkehrssituationen entstehen. Vorteilhaft ist jedoch, dass eine verbesserte Verbindung Richtung Eybach möglich ist und auch der Siedlungsbereich Konrad-Adenauer Straße über einen Fußweg an den Rad- und Fußweg auf der Tälesbahntrasse angeschlossen ist. Auch besteht die Möglichkeit, wenn es die Umstände zulassen, dass der Weg wie ursprünglich geplant auf der ehemaligen Tälesbahntrasse bis zum Bahnhof fortgeführt werden kann. Der Gemeinderat stimmte der neuen Planung einstimmig zu.
– Ebenfalls einstimmig beschloss der Gemeinderat auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/4 „Auchtweide“.

PM

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