Feldwege frei halten

Zunehmend werden Landwirte in ihrer Arbeit auf Feldern und bei der Zufahrt zu ihren landwirtschaftlichen Flächen behindert, weil die Feldwege von ordnungswidrig parkenden Fahrzeugen blockiert werden. Auch auf Feldwegen gilt: Die Durchfahrtsbreite muss immer frei bleiben.

Vor allem in der Erntezeit führt das Parken auf Feldwegen für die Landwirte zu ärgerlichen Behinderungen und oftmals teuren Verzögerungen. Die meist überbreiten Dreschmaschinen und Häcksler, die in der Erntezeit zum Einsatz kommen, werden aufgehalten und können ihren Einsatzort nicht erreichen. Die eng getakteten Einsatzpläne der gebuchten Maschinen können so nicht eingehalten werden.

Wald- und Feldwege sind in der Regel nur für landwirtschaftlichen und teilweise forstwirtschaftlichen Verkehr frei. Das bedeutet, der normale Verkehr ist nicht gestattet. Wer durch die schöne Landschaft der ländlich geprägten Bezirke spazieren, mit dem Hund Gassi gehen oder Sport treiben möchte, wird gebeten, sein Fahrzeug auf ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Auch an Wochenenden und Feiertagen müssen die Durchfahrt von Feldwegen und die Zufahrt zu landwirtschaftlichen Flächen gesichert sein. Das Parken auf Grünflächen ist grundsätzlich verboten. Verstöße können mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

PM

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