Kontrovers diskutiert hat der Gemeinderat in der Sitzung am 14.03.2016 zwei Baugesuche, die eine überwiegende Wohnraumnutzung vorsehen. Während die Kaufverträge mit den beiden Erwerbern lediglich eine Nutzung von 50 % Gewerbe und 50 % Wohnen festschreiben, wurde dagegen von Seiten der Eigentümer bei der Planeinreichung verstoßen. Diese wiederum beklagen, dass für eine Obergeschoßnutzung in den dreistöckigen Gebäuden kein gewerblicher Bedarf vorhanden sei.
Die Kubatur von über 2000 m³ sowie die drei Geschosse wurden bei der Ausschreibung der Plätze von der Gemeinde vorgegeben. Damit soll möglicher Lärm vom direkt angrenzenden Gewerbegebiet zum Wohngebiet abgeschirmt werden.
Weil sich das Baurecht immer wieder ändert, hat die Gemeindeverwaltung beim Kaufvertragsabschluss Vorsorge getroffen, dass bei einer späteren höheren Wohnraumnutzung die jeweiligen Eigentümer eine Nachvergütung an die Gemeinde zu zahlen haben. Der Vergütungsanspruch beliefe sich demnach auf zusätzlich 17 238,75 €.
Das Bauamt hat die Rechtslage zu Gunsten der Antragsteller bestätigt. Keinesfalls sehe eine Mischgebietsbebauung zwangsläufig eine je hälftige Nutzung von Wohnen und Gewerbe vor.
Eine solche könne auch zu Gunsten des Wohnens durchaus bei 70 % und mehr liegen. Dennoch sahen es einige Räte als Begünstigung an, dass die Erwerber im Mischgebiet, gleich angrenzend an das Wohngebiet, die Grundstücke zum Preis von 165 €/m² erwerben konnten. Dem erwiderte BM Karl Vesenmaier, dass die Gemeinde ebenfalls angrenzend an das Mischgebiet die Gewerbeplätze zum Preis von lediglich 90 €/m² abgebe. Das Kaufinteresse hier sei gleich null.
Beim Mischgebiet müsse man einfach die direkte Nähe zum Gewerbegebiet sehen. Was sich hier einmal entwickle, wisse man nicht. Jedenfalls beeinträchtige dies die Wohnqualität im Mischgebiet erheblich.
Der Schultes bat den Rat, ihm Zeit für weitere Gespräche mit den Bauwilligen des Mischgebiets zu geben.
In der jüngsten Sitzung konnte nun BM Vesenmaier dem Gemeinderat einen Kompromiss vorschlagen. Die Erwerber der beiden Plätze wären auch bereit, freiwillig den doppelten Betrag, somit 34 477,50 €, als Nachzahlung auf freiwilliger
Basis für die beiden Plätze zu vergüten. Diese fortgeschriebene Entwicklung soll nun auch beim Verkauf der weiteren Mischgebietsplätze Anwendung finden. Der Vorschlag fand die überwiegende Zustimmung des Gremiums. Gleichzeitig wurde das Einvernehmen zu den Bauvorhaben erteilt.
Die beiden Bauvorhaben sehen auf den EG-Ebenen gewerbliche Nutzung vor. In den oberen Geschossen sollen insgesamt 8 Wohnungen gebaut werden.
PM