Ab sofort sind die neuen Gutscheinkarten für das Jahr 2017 zum Landesfamilienpass bei der Stadtverwaltung Göppingen erhältlich.
Der berechtigte Personenkreis kann unter Vorlage des Landesfamilienpasses unter anderem die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Auf der Internetseite www.sozialministerium-bw.de sind alle Einrichtungen aufgeführt, die für Passinhaber Angebote vorhalten. Antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg lebende Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern im Haus (auch Pflege- und Adoptivkinder), Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind im Haushalt, Familien mit einem schwerbehinderten Kind, Familien mit mindestens einem Kind im Haus, wenn sie Hartz IV-Leistungen oder den Kinderzuschlag erhalten sowie Flüchtlingsfamilien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Landesfamilienpass kann bei der Stadtverwaltung Göppingen, Referat Bürgerangebote und Soziales, Pfarrstraße 11, Zimmer 2 und 3, Telefon 07161 650-446 oder -447, E-Mail soziales@goeppingen.de sowie bei allen Bezirksämtern beantragt werden. Dort kann man auch die Gutscheinkarten abholen. Es wird gebeten, zur Antragstellung einen Kindergeldnachweis (Kontoauszug) und bei Bezug von staatlichen Leistungen den entsprechenden Leistungsbescheid mitzubringen.
PM