Windpark Tegelberg genehmigt – Landratsamt Göppingen erteilt Genehmigung am 30.12.2016

Das Landratsamt Göppingen teilt mit, dass für den Windpark Tegelberg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung am 30.12.2016 erteilt wurde. Damit ist die rechtliche Voraussetzung für den Bau von drei Windkraftanlagen mit einer Leistung von jeweils 2,78 MW und einer Gesamthöhe von 199 Metern im künftigen Vorranggebiet “GP-14 Tegelberg” auf Gemarkung Donzdorf geschaffen.

Die Anlagen sollen pro Jahr etwa 24.000.000 kWh elektrische Energie produzieren. Damit können ca. 4.500 Vier-Personen-Haushalte mit klimafreundlich erzeugtem Strom versorgt werden. Der Windpark Tegelberg leistet einen Beitrag zur jährlichen CO2-Einsparung von ca. 15.000 Tonnen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens waren umfangreiche Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und der betroffenen Kommunen zu prüfen und zu bewerten. In diese Prüfung wurden auch die zahlreichen Bedenken, Anregungen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger mit einbezogen. In der Gesamtabwägung aller positiven wie negativen Auswirkungen des Vorhabens kam das Umweltschutzamt im Landratsamt Göppingen in seiner Funktion als Untere Immissionsschutzbehörde zum Ergebnis, dass die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen und deshalb die Genehmigung zu erteilen ist. Der Genehmigungsbescheid mit allen Nebenbestimmungen und ausführlicher Begründung kann auf der Internetseite des Landratsamts Göppingen unter “Ämter A-Z ® Umweltschutzamt ® Bekanntmachungen” eingesehen werden.

Das Landratsamt teilt ferner mit, dass in den anderen laufenden immissionsschutzrechtlichen Verfahren für Windparks im Landkreis Göppingen im Jahr 2016 keine Entscheidung mehr getroffen werden kann.

PM

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