AWB ändert Banderolen-Lösung

Wer schon einmal auf Grund eines größeren Familienfestes oder als Gastgeber eines längeren Besuchs in der Situation war, außerhalb der Reihe mehr Abfall als in die Restmülltonne passt entsorgen zu müssen, kennt das Problem. Bislang musste für eine zwischenzeitliche Abholung die dafür vorgesehene Banderole an einem zweiten Gefäß befestigt werden. Viele scheuten jedoch den Kauf einer zusätzlichen Tonne und lagerten lieber ihren Müll irgendwo zwischen.

Dies war auch der Grund, warum viele Haushalte mit Einführung des Biobeutels darauf verzichteten, die Restmülltonne von 14-täglicher auf die 4-wöchentliche Leerung umzustellen. Selbst wenn nach zwei Wochen noch ausreichend Platz in der Mülltonne ist und sich durch die Umstellung Gebühren sparen lassen, hielt die ungeklärte Entsorgung bei Mehrbedarf den einen oder die andere davon ab, den längeren Abholzeitraum zu wählen.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat darauf reagiert und dem Kreistag empfohlen, die bisherige Satzungsregelung, nach der „die Kombination von Müllmarke und Banderole auf demselben Restabfallbehälter nicht zulässig ist“, zu streichen. Der Kreistag stimmt nunmehr einstimmig zu, ab Januar die Banderole direkt an der vorhandenen Tonne befestigen zu dürfen, die zur einmaligen Bereitstellung nach 14 Tagen berechtigt.

Diese Regelung funktioniert jedoch nicht bei regelmäßiger 14-täglicher Leerung, da zwischendrin keine weitere Leerung mehr stattfindet.

PM

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