Die Anfrage und Presseveröffentlichung der Freien Wähler Göppingen (FWG) in Sachen Krematorium hat die Stadtverwaltung mit wenig Verständnis zu Kenntnis genommen, da es sich bei dem Thema um einen sehr komplexen Vorgang handelt und der Gemeinderat bereits vor der Sommerpause umfassend informiert wurde. Eine Vorlage zum Betrieb eines Krematoriums in der Hohenstaufenstadt wird für die erste Sitzungsrunde im neuen Jahr vorbereitet.
Laut Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart darf die Stadt Göppingen aus rechtlichen Gründen kein neues Krematorium errichten. Dies wurde dem Gemeinderat noch vor der Sommerpause in nichtöffentlicher Sitzung mitgeteilt. Diese Rechtsauffassung wurde von GR-Mitgliedern allerdings kritisch hinterfragt, so dass es im Sommer zu keiner Beschlussfassung kam. Stattdessen fragte ein Fraktionsvorsitzender Mitte September, nach Ende der Sommerferien, selber beim Regierungspräsidium nach. Die vom RP daraufhin erbetene Stellungnahme der Stadt ging zeitnah nach Stuttgart; und am 24. Oktober bekräftigte das Regierungspräsidium in einer vierseitigen Antwort seine Auffassung, dass die Stadt Göppingen kein eigenes kommunales Krematorium betreiben dürfe. „Von einer Verzögerung oder gar taktischen Spielchen seitens der Stadtverwaltung kann also keine Rede sein“, stellt Baubürgermeister Helmut Renftle fest, „im Gegenteil: Eine Vorlage für ein privat betriebenes Krematoriums unter gleichzeitiger Berücksichtigung des ethischen Empfindens der Bevölkerung wird im Januar in die Beratungsfolge der Gremien eingebracht.“ So kann sich die Verwaltung vorstellen, dass die Stadt ein – mit einer entsprechenden Bauverpflichtung versehenes – Grundstück zur Verfügung stellt, auf dem ein privater Betreiber ein Krematorium nicht nur errichten kann, sondern es nach vertraglich fixierten Kriterien pietätvoll betreiben muss. „Grundlage sollen Zertifikatskriterien sein, die den Betreiber an eine würdevolle Qualität binden“, so Renftle.
PM