Zum 1.1.2017 startet das im Juli 2016 durch den UVA beschlossene SozialTicket im Landkreis Göppingen. Das SozialTicket wird zu einem Preis von 29,-€/Monat für den Kreis der Anspruchsberechtigten nach SGB II und XII sowie Asyl ausgegeben. Nicht umfasst sind Wohngeldempfänger.
Nach der Stadt Stuttgart bietet der Landkreis Göppingen als erster Landkreis in der Region ebenfalls ein rabattiertes ÖPNV-Ticket für den genannten Nutzerkreis an. Landrat Edgar Wolff äußert sich anlässlich eines Pressegesprächs im Landratsamt zufrieden über das neue Ticket zum fairen Preis: „Das SozialTicket sorgt dafür, dass die Teilhabe an der Mobilität im Landkreis jetzt einfacher und günstiger wird“.
Um ein solches Ticket mit den begrenzten finanziellen Spielräumen des Landkreises auf den Weg bringen zu können, war eine spezifische, auf den Landkreis zugeschnittene Lösung erforderlich.
Zur Vereinfachung der Handhabung in den öffentlichen Verkehrsmitteln kam nur ein Ticket mit kreisweiter Gültigkeit auf Bus und Bahn und einem pauschaliertem Abgabepreis über alle Tarifzonen in Betracht. Damit eröffnet das Ticket einen sehr großzügig zugeschnittenen Mobilitätsradius zum kleinen Preis. Das Angebot des Filsland Mobilitätsverbundes, das nur im Zusammenhang mit Zuschüssen des Landkreises möglich wurde, ist daher an besondere Ausgabebedingungen geknüpft:
- Die Abgabe erfolgt ausschließlich im 3-Monats-Abo. Der Preis beträgt monatlich 29€ mit Netzwirkung im Filsland-Verbund auf Bus und Schiene.
- Der erste Monat ist bar in der Geschäftsstelle Filsland zu bezahlen (oder ServicePunkt Filsland im Bf. Geislingen). Der zweite und dritte Monat wird jeweils abgebucht. Dadurch soll das Inkasso-Risiko minimiert werden.
- Der Landkreis gleicht die Differenz zwischen dem Ausgabepreis (29€) und dem Anspruch des Filsland Mobilitätsverbundes (derzeit 44 €) aus.
- Das Inkasso-Risiko verbleibt beim Landkreis. Sind Abbuchungen nicht möglich, werden offene Rechnungen durch den Landkreis eingetrieben und ggf. auch übernommen.
- Nichtzahler werden künftig vom Verfahren des SozialTickets ausgeschlossen.
- Die Zielgruppe wurde mit rd. 10.000 Berechtigten nach SGB II und XII sowie Asyl ermittelt.
- Die Berechnungen gehen von einer zu erwartenden Inanspruchnahme von bis zu rd. 10% (1.000 Nutzer) der Berechtigten aus.
- Bei einer durchgängigen Nutzung über das gesamte Jahr müsste der Landkreis Göppingen hierfür rd. 180.000 €/Jahr aufwenden. Hinzu kämen ggf. Kosten für das Inkassorisiko.
Mit dem heutigen Pressegespräch werden die erforderlichen Anträge für SozialTickets bei den einschlägigen Anlaufstellen im Sozialamt bzw. der Agentur für Arbeit ausgegeben. Die ebenfalls aufliegenden Flyer informieren über die Konditionen (Barzahlung/Abbuchung/Gültigkeit) und die „Wege“ zum Bezug des Tickets. Die Anspruchsberechtigung ist durch die jeweils zuständige Behörde einzuholen bzw. nachzuweisen. Grundsätzlich muss jeder Neukunde zunächst die Geschäftsstelle Filsland aufsuchen und dort den ersten Monat bar begleichen. Anschließend greift die erteilte Einzugsermächtigung.
Mit dem SozialTicket soll den anspruchsberechtigten Bevölkerungsgruppen ein gutes Mobilitätsangebot im Landkreis zum fairen Preis zur Verfügung gestellt werden. Der Landkreis und der Filsland Mobilitätsverbund erhoffen sich dadurch auch die Erschließung neuer Nutzergruppen für die zahlreichen Angebote auf Bus und Bahn.
Landrat Wolff dankte Allen, die geholfen haben, dieses neue Angebot zum Ziel zu führen. Dem Amt für Mobilität, das in enger Zusammenarbeit mit Filsland das jetzt vorliegende Ticket spezifiziert hat. Den Busunternehmern im Landkreis, die sich für ein pauschaliertes Angebot stark gemacht haben und in Kombination mit den Zuschüssen des Landkreises jetzt ein Ticket zum fairen Preis anbieten. Und nicht zuletzt dem Kreistag, der die Mittel dafür freigegeben hat.
Bis Ende Juni 2017 erfolgt die Evaluation des neuen Angebots durch den Filsland Mobilitätsverbund und die Landkreisverwaltung. Weitere Entscheidungen werden von den bis dahin vorliegenden Erfahrungen abhängig gemacht.
PM