Donzdorf: Aus den Beratungen des Gemeinderats – Sitzung am 26.09.2016 im Martinushaus

Beauftragung zum Abschluss eines Gasliefervertrages ab dem 01.01.2017

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung Angebote zum Abschluss eines neuen Gasliefervertrages für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017, optional bis 31.12.2018, einzuholen. Nach Wertung der Angebote soll dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt werden.

 

Ortsentwicklung Winzingen

„Schulareal Winzingen“ in Donzdorf-Winzingen

– Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Winzingen haben sich in den vergangenen Monaten bereits mehrfach mit dem Schulstandort und der Schulsituation im Donzdorfer Ortsteil Winzingen befasst. Der Ortschaftsrat Winzingen hat sich unter Beteiligung der Öffentlichkeit für einen Verbleib der Grundschule auf der östlichen Seite der Gmünder Straße ausgesprochen. Von den erarbeiteten Bebauungsvarianten erhielt die Planungsvariante 4 den Vorzug und soll nach Auffassung des Ortschaftsrates bei den weiteren Planungen als Basis dienen. Der Gemeinderat diskutierte ausführlich, kam allerdings auf keinen Konsens. Vor allem die Frage, ob die Schule grundsaniert oder neugebaut werden soll, war ein zentrales Thema. In der Gemeinderatssitzung im Oktober soll über die weitere Vorgehensweise entschieden werden.

 

Sanierung der Schlossgartenstraße zwischen dem Schwarzen Tor und dem Grundstück Schlossgartenstraße 5 in Donzdorf

– Vergabe der Arbeiten

Der Abschnitt der Schlossgartenstraße entlang des Schlossparks östlich des Schwarzen Tores befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und soll nun saniert werden.

Die Arbeiten zur Sanierung der Fahrbahn der Schlossgartenstraße östlich des Schwarzen Tores werden an die Firma Astra Straßen- und Tiefbau GmbH zum Bruttoangebotspreis von 51.199,27 € vergeben, beschloss der Gemeinderat.

 

Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften

„Parkplatz Freibad“ in Donzdorf im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB)

– Grundsatz-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach §§ 1 Abs. 8, 2 Abs. 1 BauGB

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 20.10.2014 (GR 46/2014, Vorberatung am 10.10.14) ist anfechtbar, weil ein seit dem 28.07.14 eingesetztes Mitglied des Gemeinderats trotz Befangenheit mitgewirkt hat. Ebenfalls hat das Gemeinderatsmitglied in den Sitzungen/Beratungen am 08.07.2016 und 25.07.2016 mitgewirkt. Daher muss die Angelegenheit nun neu entschieden werden. Der Gemeinderat beschloss:

  1. Für das Areal östlich des Freibads werden im Bereich des bestehenden städtischen Parkplatzes und auf einem Teil der nördlich daran anschließenden sogenannten „Müllerwiese“ an der Reichenbacher Straße ein Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften aufgestellt. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, ausreichenden öffentlichen Parkraum für das Freibad bereitstellen zu können und hierbei die Belange des betroffenen Grundstückseigentümers durch die Verlagerung einer überbaubaren Grundstücksfläche (Mischbaufläche) zu berücksichtigen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren (§ 13 a BauGB) für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Parkplatz Freibad“ einzuleiten (und das bisher eingeleitete Verfahren vom 25.11.2013 abzubrechen). Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), dem Umweltbericht (§ 2 a BauGB), der Angabe umweltbezogener Informationen (§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB) und der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Das Monitoring nach § 4 c BauGB wird nicht angewandt.
  3. Der Entwurf, bestehend aus dem zeichnerischen Teil (Lageplan) sowie Textteil und Begründung des Ing. Büro VTG Straub jeweils zum 16.09.2016, wird gebilligt und die Verwaltung mit dessen Auslegung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) beauftragt.
  4. Der Gemeinderat erklärt, zu Ziffer 1 bis 3 durch die Mitwirkung eines befangenen Gemeinderats in den vorangegangenen Sitzungen, insbesondere am 10.10.2014, 20.10.2014, 08.07.2016 und 25.07.2016, nicht beeinflusst zu sein.

 

Straßeninstandsetzung 2014 – 2016

– Sachstandsbericht

In 2012 wurde ein Straßenkataster erstellt, in dem Straßensanierungen in einem Volumen von rund 17 Mio. Euro veranschlagt sind. In der aktuellen Sitzung wurde dargelegt, welche Sanierungen bereits durchgeführt wurden. So wurde beispielsweise in 2014 die Ortsdurchfahrt (Hauptstraße) saniert und neugestaltet. Im Jahr darauf im Rahmen der Breitbanderschließung von Winzingen und Reichenbach u. R. Gehwegabschnitte in der Ramprechtstraße und Eichhaldenstraße erneuert und Gehwegabsenkungen  Ecke Rechberger Straße/Staufeneckstraße sowie Ecke Kirchhofweg/Brühlstraße durchgeführt. Ende 2015 wurde in Zusammenarbeit mit Süßen die Katzensteige saniert. Die Sanierungen setzten sich fort. Abschnitte des Radwegs zwischen Reichenbach und Winzingen wurden instand gesetzt, zahlreiche Bordsteinabsenkungen im Stadtgebiet umgesetzt. Im Frühjahr wurde der westliche Teil der Theodor-Heuss-Straße ausgebaut. Auch in Zukunft werden entsprechend der zur Verfügung stehenden Finanzmittel die Instandsetzung der Straßen und deren Verbesserung fortgeführt. Auch die Unterhaltung und Sanierung der Brücken auf Donzdorfer Gemarkung bleiben berücksichtigt. Der Gemeinderat nahm von der Sachdarstellung der Verwaltung Kenntnis.

 

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Lauterstein und der Stadt Donzdorf über die gemeinsame Finanzierung und Abrechnung der Baukosten zum Umbau bzw. Neubau der Messelbergschule in Donzdorf

Zur abschließenden Regelung der Investitionskostenbeteiligung der Stadt Lauterstein bei den Umbau- und Neubauarbeiten der Messelbergschule und Mensa im Schulzentrum wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag ergänzt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Erfüllung der Aufgabe der Schulträgerschaft für eine Nachbarschafts-Hauptschule aus dem Jahr 1976. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Lauterstein abzuschließen.

 

Bekanntgaben der in nichtöffentlicher Sitzung am 25. Juli 2016 gefassten Beschlüsse

Bürgermeister Stölzle gab bekannt, dass der Gemeinderat beschloss, dass Simon Helmer für das Schulmanagement eingestellt wird und Silke Ilgen Aufgaben in der Asylbetreuung übernimmt.

Weiter stimmte der Gemeinderat dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen REWE Thorsten Mölders und der städtischen Musikschule zu.

 

PM

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/lokalnachrichten/35575/

Schreibe einen Kommentar