In den vergangenen Wochen führten die Sozialmedizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes Göppingen flächendeckend im Landkreis Impfberatungen in allen 5. Klassen durch. Dabei wurden die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, ihr Impfbuch in die Schule mitzubringen. Diese wurden von den Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes durchgeschaut und es erfolgte eine schriftliche Impfempfehlung auf Grundlage der Richtlinien der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut Berlin (STIKO).
Insgesamt gaben 61,8 % der Schülerinnen und Schüler ihre Impfbücher zur Durchsicht ab.
Die Maserndurchimpfungsrate, d. h. zwei bestehende Impfungen, ist im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 94,8 % gestiegen. Somit ist der Kreis Göppingen auf einem guten Weg, das Ziel der WHO eine Durchimpfungsrate von 95 % zu erreichen. Mit dieser Durchimpfungsrate wird eine Ausbreitung der Masern wirksam verhindert.
Der Minister für Soziales und Integration Manfred Lucha schreibt hierzu in einer Stellungnahme zu einer parlamentarischen Anfrage, dass es sei wichtig sei, “Impfberatungen durchzuführen und Aufklärungsarbeit an Schulen zu leisten. Angesichts des Ziels, Masern zu eliminieren und der im Vergleich der Bundesländer niedrigsten Masern-Impfquoten in Baden-Württemberg, liegt der Fokus dabei weiterhin auf der Verbesserung der Masernimpfquoten.“ Allgemeiner Pressekontakt: Landratsamt Göppingen, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen; Julia Schmalenberger, Telefon: +49 (0) 7161 202-414, Fax: +49 (0) 7161 202-837, E-Mail: j.schmalenberger@landkreis-goeppingen.de
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe schützen nicht nur vor schweren Erkrankungen wie Tetanus, Diphterie, Kinderlähmung und Hepatitis. Auch scheinbar harmlose Kinderkrankheiten gehen oft mit schwerwiegenden Komplikationen einher. So kommt es bei Masern immer wieder zu schweren Gehirnentzündungen mit der Gefahr einer bleibenden Behinderung.
Das Gesundheitsamt bedankt sich ganz herzlich bei allen Schulen und den Eltern für die Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Der Dank gilt auch der niedergelassenen Ärzteschaft für die Mitarbeit und die zahlreiche Rücksendung der Rückantwortschreiben.
Das Gesundheitsamt weist noch auf die Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2015 hin: Diese Änderung bewirkt, dass bei einem Ausbruch einer Masernerkrankung in einer Schule oder Kindertagesstätte die Kinder, Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, die über keinen oder einen unzureichenden Schutz verfügen, die Einrichtung für einige Zeit nicht mehr besuchen dürfen. Dies kann sogar zum Ausschluss von Prüfungen und Schullandheimbesuchen führen.
Es wird deshalb auch Erwachsenen empfohlen, ihren Impfstatus regelmäßig beim Hausarzt überprüfen zu lassen.
PM