Stadt Göppingen informiert zum Wohngeld – Seit 2016 profitieren mehr Menschen

Der Zuschuss für einkommensschwache Bürger/-innen zu den Wohnkosten wurde mit der Wohngeldrechtsreform erhöht, zudem wurde der Kreis der Berechtigten erweitert. Die städtische Wohngeldbehörde informiert.

Wohngeld können unter bestimmten Voraussetzungen Mieter/-innen als Mietzuschuss oder Eigentümer/-innen von selbst genutztem Wohnraum als Lastenzuschuss erhalten. Finanziert wird das Wohngeld von Land und Bund. Die Wohngeldreform trägt dazu bei, dass gerade Menschen mit geringerem Einkommen noch mehr als bisher bei den Wohnkosten entlastet werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ermuntert Bürger/-innen mit geringerem Einkommen nun ausdrücklich, bei ihren zuständigen Wohngeldbehörden einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen.

Mit der Reform wurde dem Anstieg der Einkommen und der Bruttokaltmieten Rechnung getragen und die Werte der zur Berechnung des Wohngelds geltenden Tabelle um durchschnittlich 39 Prozent angehoben. Zudem wurden die geltenden Miethöchstbeträge für Wohngeldberechtigte je nach Mietenstufe von sieben bis 27 Prozent erhöht. Vielfach erhalten Bürger/-innen jetzt Wohngeld, die vor der Reform keinen Anspruch gehabt haben. Insgesamt profitieren hauptsächlich drei Personengruppen von der Wohngeldreform: Dies sind zum einen die bisherigen Wohngeldhaushalte, die im Jahr 2016 auch ohne Reform Wohngeld beziehen. Dann gibt es die so genannten Hereinwachserhaushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben und die im Jahr 2016 erstmals wieder mit Wohngeld bei den Wohnkosten entlastet werden. Hier sind auch Rentner/-innen und Rentner – ungeachtet der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016 – angesprochen. Außerdem können die so genannten Wechslerhaushalte profitieren, die zuvor Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehungsweise der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen haben.

Wer den Anspruch auf Wohngeld überprüfen lassen möchte, dem steht die städtische Wohngeldbehörde für weitere Informationen zur Verfügung: Stadtverwaltung Göppingen, Referat Bürgerangebote und Soziales, Pfarrstraße 11, 73033 Göppingen, Telefon 07161 650-450 bzw. -455, E-Mail soziales@goeppingen.de. Hier sind auch die entsprechenden Antragsformulare erhältlich. Die Antragsformulare können auch im Internet unter www.wohngeld.org/antrag.html aufgerufen werden.

PM

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