Transparenz: Die Verwaltung wird auf der gemeindlichen Website die Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen mit Anlagen künftig schon am Vortag, also ab Dienstag früh veröffentlichen. Darum hatte ein Bürger in der letzten Sitzung gebeten. Gleichzeitig lobte der Fragesteller die Verwaltung für diesen Service.
Soziales: Das Landratsamt hat seinen Sozialbericht 2015 veröffentlicht. Darüber informierte Bürgermeister Jochen Reutter. Dieser Bericht wird noch auf der Internetseite des Landkreises publiziert.
Unterstützung: Der im Sommer 2002 gegründete Förderverein für die freiwillige Feuerwehr hat 201 Haushalte als Mitglieder. Der Jahresbeitrag beträgt 25 Euro. Bislang hat der Verein Feuerwehr-Projekte mit rund 48.000 Euro unterstützt.
Wohnraum: Ein geplantes Fünffamilienhaus auf der Baulücke Zeller Str. 53 nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Bereits vor drei Jahren war dort ein ähnliches Projekt genehmigt, aber nicht gebaut worden. Sieben Wohneinheiten hatte das Landratsamt letztes Jahr abgelehnt.
Kompostierung: Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erhalten, auf dem bisherigen Gemeindekompostplatz einen Grüngutsammelplatz zu errichten und zu betreiben. Mit den Umbauten wird voraussichtlich nächstes Jahr begonnen.
Internet: Parallel zur bestehenden Breitbandversorgung der NeckarCom werden die Betriebe und Wohnhäuser in der Friedhofstraße künftig auch ein Glasfaserangebot zweier lokaler Betreiber nutzen können. Der Anbieter Filstalnetz, hinter dem der Göppinger Provider IMOS steht, wird Rohre der Energieversorgung Filstal für eine Glasfaserleitung nutzen.
Bebauungsplan „Zebedäi“: Teilweise Ausweisung als Dorfgebiet bedingt neue Auslegung
Der Bebauungsplanentwurf für das Gebiet „Zebedäi“, östlich der Zeller Straße, wird in einem Teilbereich geändert und nochmals öffentlich ausgelegt. Dies hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung und nach Erläuterung durch Planer Manfred Mezger einstimmig beschlossen. Das Verfahren läuft seit Sommer 2015 und sollte eigentlich jetzt abgeschlossen werden.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs im Frühjahr ergab seitens der Träger öffentlicher Belange überwiegend redaktionelle Hinweise und Änderungen.
Von privater Seite wurde darauf hingewiesen, dass in einem Wirtschaftsgebäude im Weiler Tierhaltung (Alpakas und Hühner) stattfindet, was Verwalter und Bebauungsplaner nicht wussten. Diese Mischung aus Tierhaltung, Wohnen und Gewerbe sowie ein geplanter landwirtschaftlichen Hofladen sind im vorgesehenen „Besonderen Wohngebiet“ nicht zulässig. Daher wird dieser zentrale Bereich als „Dorfgebiet“ ausgewiesen. Die zulässigen Nutzungen eines Dorfgebiets schützen den Bestand und landwirtschaftliche Tätigkeiten.
Nach einer Diskussion über eine eventuelle Ausweitung dieses Dorfgebiets, von dem Planer Mezger aus fachlichen Gründen abriet – die landwirtschaftlichen Emissionen würden dann noch ausgedehnt -, stimmte das Gremium der Planänderung zu.
Da hiermit die Grundzüge der Planung berührt sind, wird der geänderte Planentwurf erneut öffentlich ausgelegt und erhalten die von den Änderungen in ihren Aufgaben berührten Behörden nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme. Behörden und die Öffentlichkeit können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen ihre Stellungnahme abgeben.
Planerische Änderungen in einem Teilbereich des Bebauungsplans „Sparwieser Straße“
Für drei Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sparwieser Straße“ hat der Gemeinderat eine dritte Änderung im beschleunigten Verfahren beschlossen. Die Planänderung dient der Gleichbehandlung der Anlieger im Vergleich zu bereits beschlossenen Änderungen und Verbesserungen in der zweiten Änderung letztes Jahr. Unter anderem geht es um die Erhöhung der baulichen Nutzung, um höhere Hecken entlang öffentlicher Verkehrsflächen und um eine gärtnerische Nutzung der dortigen privaten Grünfläche, was im Wesentlichen nur ein Grundstück betrifft. Auch werden künftig großzügigere Gauben zulässig sein.
Auf das städtebauliche Erscheinungsbild des Quartiers haben die Änderungen keine negativen Auswirkungen, sie dienen vielmehr einer verträglichen Nachverdichtung. Die Kosten des Verfahrens tragen die begünstigten Eigentümer. Parallel wird die Verwaltung auf Gemeindekosten den gesamten Bebauungsplan digitalisieren lassen, damit er im Internet zur Verfügung gestellt werden kann.
Zwei Gemeinderäte thematisierten den Umstand, dass dort auf einer kleinen Ortsrands-Fläche ausnahmsweise eine Geschirrhütte bis 20 Kubikmeter zugelassen wird, was in anderen privaten Grünflächen nicht der Fall ist. Ein Sprecher betonte, dass im Bereich Sparwieser Straße keine Streuobstwiese vorliegt. Ein anderer Gemeinderat kritisiert dagegen grundsätzlich die Festlegung von privaten Grünflächen als „überflüssig“. Diese, so Hauptamtsleiter Nobert Baar, dienten jedoch einem städtebaulich attraktiven Übergang vom Ortsrand in den Außenbereich ohne „Vereinigte Hüttenwerke“, zum anderen sind die privaten Grünflächen Bestandteil der erforderlichen naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsbilanz.
Die Öffentlichkeit kann sich während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs auf dem Rathaus über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich dazu.
Grundstücke an Albershauser Straße: Zufahrt von der Kreisstraße her beantragt
Für zwei Grundstücke entlang der Albershauser Straße wird der Bebauungsplan „Schützenstraße“ im beschleunigten Verfahren geändert. Dies hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die Verfahrenskosten tragen die begünstigten Grundstückseigentümer. In Abstimmung mit dem Straßenbauamt geht es darum, beiden Grundstücken eine Erschließung und Zufahrt von der Kreisstraße (Albershauser Straße) her zu ermöglichen. Bislang müssen die Grundstücke über hinter liegende Grundstücke der Schützenstraße erschlossen werden, da sie außerhalb des sogenannten „Verknüpfungspunkts“ der Kreistraße liegen. Weitere Änderungen gegenüber dem Status Quo enthält die Planänderung nicht. Das Straßenbauamt, das der Änderung zustimmen muss, wird sich voraussichtlich nach einer noch anzusetzenden Verkehrsschau abschließend äußern. Die Öffentlichkeit kann sich während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs auf dem Rathaus über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich dazu äußern.
Entwicklung und Zertifizierung weiterer Wanderwege: Hattenhofen stimmt zu
Hattenhofen stimmt der Freizeitwegekonzeption des Landkreises zu und wird eine entsprechende Vereinbarung unterschreiben. Dies hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Der Landkreis will sich mit Hilfe eines Planungsbüros aus Köln, das bereits die Radverkehrskonzeption entwickelt hatte, in den nächsten Jahren als Wander- und Radregion profilieren. In das Projekt sind alle Kommunen und weitere Akteure wie der Schwäbische Albverein, der ADFC, die Kreisjägervereinigung oder der Kreisbauernverband eingebunden. Die Kosten der Erstbeschilderung für das Wegenetz wird der Landkreis übernehmen, ebenso die Koordination und Pflege des Beschilderungskatasters. Die Gemeinden übernehmen die Verkehrssicherungspflicht für die Wege auf ihrer Markung und beschaffen entsprechende Informationstafeln. Die Wege sollen zertifiziert werden. Zu den bereits vorhandenen und ausgewiesenen Wanderwegen im Albtrauf entstehen zwei zusätzliche Strecken, wie Hans Haller als Vertreter des örtlichen Albvereins erläuterte. Eine führt von Uhingen nach Bad Boll und eine andere ist ein Rundweg um Zell, der auch Hattenhofen streift. Bürgermeister Jochen Reutter bedankte sich beim Albverein für dessen bisherige und künftige Unterstützung des Projekts.
PM