Albershausen: Bebauungsplan Fuchseckstraße als Satzung beschlossen

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 26.02.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes „Fuchseckstraße“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Um dem zu erwartenden Parkdruck in der Fuchseckstraße entgegenzuwirken hat der Gemeinderat beschlossen, für die Wohneinheiten in diesem neuen Baugebiet jeweils 1,5 Stellplätze zu fordern, wobei 70% der Stellplätze in Tiefgaragen angelegt werden müssen. Weiterhin sind offene Stellplätze oder Zufahrten zu Tiefgaragen auf den Flächen mit Pflanzgeboten nur bis maximal 50% der Grundstückslänge zulässig. Durch diese Regelungen soll erreicht werden, dass entlang der Straße zusätzlicher Parkraum – über die Stellplatzverpflichtung hinaus – zur Verfügung steht.

Bezüglich der Entwässerung sind von den angrenzenden Bewohnern Einwendungen gegen den Bebauungsplan erhoben worden, weil sie durch das neu zu schaffende Wohngebiet eine Verschärfung einer möglichen Hochwassergefährdung befürchten. Bei starken Regenfällen entsteht in den Gebäuden in der Max-Eyth-Straße durch Rückstau Hochwasser, die Bewohner werden vom eigenen Dachwasser, das nicht mehr schnell genug abfließen kann, „überflutet“.

Gefordert wird, den Kanal in der Max-Eyth-Straße aufzudimensionieren, um einen zügigen Abfluss sicherzustellen.

Derzeit wird das Oberflächenwasser in diesem Bereich nicht im Trennsystem über Vorfluter zum Beispiel in einen Bach abgeführt, sondern fließt wie das Schmutzwasser über den Kanal ab. Das Landratsamt sieht in der derzeitigen Situation keine Gefährdung und akzeptiert diese Form der Entwässerung für diesen nun konkret geplanten Bereich. Bei einer zusätzlichen Erweiterung über den jetzigen Entwurf hinaus muss das Oberflächenwasser allerdings getrennt abgeführt werden. Diese Auffassung beruht auf dem Nachweis der Überstauhäufigkeit DWA-A 118; DIN EN 752.

Das Gremium im Gesamten wollte sich dieser Rechtsauffassung des Landratsamtes keinesfalls anschließen. Die zitierten Regelwerke und technischen Vorgaben seien in der Theorie nachvollziehbar, allerdings beweise die Realität, dass die Annahmen und statistischen Angaben in diesem Fall explizit nicht zutreffen. Es sei den Bewohnern in diesem Gebiet nicht zumutbar, eine Verschärfung ihrer derzeitigen Situation hinzunehmen.

Die Gemeinderäte sprachen sich deshalb fraktionsübergreifend dafür aus, die Aufdimensionierung des Kanals in der Max-Eyth-Straße so schnell wie möglich umzusetzen. Dies, so Bürgermeister Jochen Bidlingmaier könne die Verwaltung in einer Planungsphase frühestens im Jahr 2017 mit einem anschließenden Bau im Jahr 2018 gewährleisten. Die Gemeinderäte werden dieses Vorhaben für den Haushalt 2017 beantragen. Auf dieser Grundlage konnten die Räte den Regelungen des Bebauungsplans Fuchseckstraße sowie den Entscheidungen über die Anregungen und Einwendungen zustimmen.

Weiterhin wurde seitens der Verwaltung ausgeführt, im Rahmen des Artenschutzes seien Zauneidechsen in diesem Baugebiet vorgefunden worden, deren Lebensraum verlegt werden müsse. Die entsprechenden Maßnahmen werden im Herbst diesen Jahres durchgeführt.

Gemeinderat Uwe Seitz (FWS) kritisierte den Hinweis auf den öffentlichen Spielplatz in der Pfarrgartenstraße/Käpflingstraße. Er vertrat die Auffassung, dieser sie relativ weit entfernt. Man sollte sich – spätestens im Zuge der später geplanten Erweiterung dieses Baugebietes Gedanken über einen Spielplatz im Planbereich machen.

Unter Berücksichtigung der  geschilderten Vorgaben beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf „Fuchseckstraße“ als Satzung.

PM

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