Förderprogramm Streuobst: Land zahlt Baumschnitt-Prämie für erste Schnittsaison aus

 „Der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen ist die Grundvoraussetzung vitaler Baumbestände, die unsere Landschaft prägen und Lebensraum für viele Pflanzen- und Tierarten bieten können. Bei fehlender Pflege drohen Bestände zu verbuschen und die Bäume zusammenzubrechen. Umso mehr freut es mich, dass sich vielerorts Menschen für die Bewahrung der Streuobstflächen einsetzen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, bei seinem Besuch der Arbeitsgemeinschaft Streuobstwiesen Steinheim/Murr (Landkreis Ludwigsburg) am Freitag (24. Juni).

„Engagierte Gruppen entwickeln neue, gemeinwohlorientierte Ansätze für den Erhalt unserer Kulturlandschaft. Mit der Baumschnitt-Prämie als wichtiger Teil der Streuobstkonzeption leistet das Land einen zentralen Beitrag zum Erhalt der Streuobstwiesen“, so der Minister.

Das Förderprogramm ‚Baumschnitt-Streuobst‘ der Landesregierung stößt auf sehr große Resonanz: Privatpersonen, Vereine, Kommunen, Mostereien und Streuobstinitiativen aus ganz Baden-Württemberg haben rund 1.100 Anträge gestellt. Sie pflegen die nächsten fünf Jahre rund 400.000 Streuobstbäume. Für die Schnittsaison 2015/16 haben landesweit 1.018 Gruppen einen Auszahlungsantrag eingereicht. Derzeit erfolgen die Vor-Ort-Kontrollen und Auszahlungen zur Fördermaßnahme.

Die Arbeitsgemeinschaft Streuobstwiesen Steinheim ist einer der Sammelantragsteller, der für seine Baumpflege eine Förderung beim Regierungspräsidium beantragt hat. Die Gruppe besteht aus 24 Teilnehmern, die in den nächsten Jahren 1 030 Bäume mindestens zweimal fachgerecht schneiden. „Sie halten den Streuobstbau in der Region lebendig und ermöglichen darüber hinaus durch Ihren seit Jahren erfolgreichen Einsatz als Aufpreisinitiative eine lokale Wertschöpfung. Mit Ihren Schnittkursen und Umweltbildungsangeboten machen Sie den Streuobstbau für viele erlebbar“, sagte Hauk.

Ein wichtiger Schritt für unsere Kulturlandschaft

Die Streuobstwiesen prägen das landschaftliche Gesicht Baden-Württembergs. Mit ihrem Artenreichtum, ihrer Sortenvielfalt, ihrer Ästhetik und den vielfältigen, leckeren Produkten, die aus ihnen hervorgehen, sind sie ein wichtiger Teil der Natur und Kultur des Landes. „Streuobstwiesen zu erhalten, erfordert viel Arbeit. Mit der Baumschnitt-Förderung würdigen wir die Leistung der Menschen, die mit ihrem großen Engagement dieser hochwertigen Kulturlandschaft eine Zukunft geben. Die rege Teilnahme freut uns sehr und bringt uns dem Ziel näher, eine lebendige Streuobstkultur zu erhalten“, betonte der Minister.

Hintergrundinformationen:

Mit der Förderung Baumschnitt Streuobst unterstützt das Land den fachgerechten Schnitt von Kern- und Steinobstbäumen mit 15 Euro pro Baumschnitt. Gemeinden, Vereine, Mostereien, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Abfindungsbrennereien und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen konnten bis zum 15. Mai 2015 Sammelanträge bei den Regierungspräsidien einreichen. Mit den Sammelanträgen wurde ein fünfjähriges Schnittkonzept vorgelegt, das eine Mindestbaumzahl von 100 Bäumen umfasst. Pro Baum werden zwei Schnitte in fünf Jahren gefördert. Die Schnittmaßnahmen leisten einen Beitrag, um den Pflegezustand der Streuobstbäume, der an vielen Stellen im Land unbefriedigend ist, zu verbessern.

 

 

Die Anträge zur Fördermaßnahme Baumschnitt Streuobst verteilen sich wie folgt im Land:

 

Regierungsbezirk Kreis Anzahl Anträge Anzahl Bäume
Stuttgart Böblingen 62 16.470
Esslingen 120 36.297
Göppingen 37 19.573
Heidenheim 3 793
Heilbronn 45 13.496
davon Stadt Heilbronn 3 635
Hohenlohekreis 38 13.715
Ludwigsburg 34 11.452
Main-Tauber-Kreis 103 30.222
Ostalbkreis 38 12.560
Rems-Murr-Kreis 89 57.936
Stadt Stuttgart 5 1436
Schwäbisch Hall 16 9738
Tübingen Biberach 9 1681
Stadt Ulm 2 362
Zollernalbkreis 14 8423
Bodenseekreis 11 5603
Reutlingen 29 11.382
Ravensburg 22 9372
Sigmaringen 7 1758
Tübingen 61 18.293
Alb-Donau-Kreis 21 5610
Freiburg Ortenaukreis 41 13.118
Emmendingen 8 5503
Stadt Freiburg 0 0
Br.-Hochschw. 8 3882
Lörrach 3 2055
Waldshut 15 3083
Konstanz 37 19.919
Schw.-Baar 4 1221
Tuttlingen 5 1641
Rottweil 6 775
Karlsruhe Stadt Baden-Baden 2 1136
Calw 18 2749
Enzkreis 42 9392
Stadt Pforzheim 1 113
Freudenstadt 9 4355
Karlsruhe 43 17.292
Stadt Karlsruhe 0 0
Neckar-Odenwald-Kreis 28 13.377
Rastatt 22 7835
Rhein-Neckarkreis 27 9718
Stadt Mannheim 1 500
Stadt Heidelberg 1 573

 

Antragslage nach Kreisen, Stand: Januar 2016

Weitere Informationen zur Streuobstkonzeption finden Sie unter www.mlr-bw.de/streuobst sowie auf dem Streuobstportal des Landes unter www.streuobst-bw.info.

PM

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