Lebensmittelüberwachung – Am 16.06.2016 wurde die vorläufige Schließung einer Gaststätte in Geislingen/Steige angeordnet
Die Gaststätte wurde am 16.06.2016 im Rahmen einer Routinekontrolle durch Lebensmittelkontrolleure des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überprüft. Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände in der Küche waren durch Schmutz und alte Lebensmittelreste erheblich verunreinigt. Bereits im Thekenbereich war eine erhebliche Geruchsbelästigung durch Rattenurin wahrzunehmen. Im Thekenbereich, unter Arbeitsplatten in der Küche sowie hinter Kühleinrichtungen wurden sowohl Schadnagerkot, Urin als auch Fraßspuren festgestellt.
Die beanstandeten offenen Lebensmittel wurden auf Anordnung des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sofort entsorgt. Die Schließung der Gaststätte wurde noch vor Ort wegen der Hygienemängel und der gesundheitlichen Gefahren bei einem derartigen Schädlingsbefall verfügt. Eine Strafanzeige wird ebenso erstattet. Der Verantwortliche ist 2014 schon einmal in ähnlich gravierender Weise aufgefallen. Deshalb wird die Schließung auch über die Beseitigung der Hygienemängel hinaus aufrecht erhalten und bei der Gaststättenbehörde eine Überprüfung der Zuverlässigkeit beantragt.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Gaststätte aus rechtlichen Gründen derzeit nicht konkret benannt werden darf.
PM