110-kV-Bahnstromleitung BL 592 Abzweig II „Amstetten – Merklingen“ der DB Energie GmbH

Regierungspräsidium Stuttgart leitet das Anhörungsverfahren für das Bauvorhaben im Regierungsbezirk Stuttgart ein

Gegenstand der Planung der DB Energie GmbH ist die Errichtung einer ca. 12 km langen 110-kV-Bahnstromleitung in den Landkreisen Göppingen und Alb-Donau-Kreis zur Versorgung der genehmigten Neubaustrecke (NBS) Wendlingen – Ulm mit elektrischer Energie. Hierbei wird die neue Bahnstromleitung BL 592 über eine Streckenlänge von ca. 10,6 km auf der bereits bestehenden 110-kV-Leitung „Eybacher Tal – Krähenlau“, Anlage 515 der Netze BW GmbH als Gemeinschaftsleitung realisiert.

Die Bahnstromleitung BL 592 orientiert sich dabei an deren Trassenverlauf und zweigt von Mast 15 der bestehenden Bahnstromleitung Amstetten – Plochingen BL 511 südlich von Türkheim ab, führt in den Alb-Donau Kreis und verläuft nordwestlich von Nellingen weiter. Nordwestlich der Gemeinde Merklingen erfolgt eine Verschwenkung nach Süden in Richtung Bundesautobahn A 8, wo sie nördlich von Merklingen auf das Unterwerk (Uw) Merklingen trifft, welches die in Bau befindliche ICE-Neubaustrecke mit elektrischer Energie versorgt.

Lediglich zwei kleinere Teilabschnitte der Bahnstromleitung BL 592 bei Türkheim und Merklingen werden zur Anbindung an die Gemeinschaftsleitung neu errichtet. Insgesamt umfasst das Gesamtvorhaben den Ersatzneubau von 39 bestehenden Masten inkl. Gründungen, die Neuerrichtung von 4 Masten inkl. Gründungen sowie die Neubeseilung der Masten. Ebenfalls Gegenstand der Planfeststellung sind insbesondere die für die Bauausführung benötigten Flächen im Bereich der Leitungstrasse, die Schutzstreifen beidseitig der Leitungstrasse sowie die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.

Die Leitung führt durch zwei Regierungsbezirke. Daher wird das Anhörungsverfahren auch von zwei Regierungspräsidien betrieben: Das Regierungspräsidium Stuttgart führt das Anhörungsverfahren für den Trassenverlauf der BL 592 im Regierungsbezirk Stuttgart durch. Hiervon betroffen ist der Landkreis Göppingen mit dem Stadtteil Türkheim der Stadt Geislingen an der Steige. Das Anhörungsverfahren für den weiteren Verlauf durch Nellingen und Merklingen im Regierungsbezirk Tübingen wird vom Regierungspräsidium Tübingen durchgeführt. Nach Abschluss der Anhörungsverfahren wird das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheiden.

Die Planunterlagen der DB Energie GmbH werden in der Zeit von Montag, 30. Mai 2016 bis einschließlich Mittwoch, 29. Juni 2016 in den betroffenen Städten und Gemeinden (Geislingen an der Steige, Nellingen und Merklingen) öffentlich ausliegen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 13. Juli 2016 Einwendungen gegen die Planung einlegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Umweltvereinigungen erhalten ebenfalls bis 13. Juli 2016 die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter folgendem Link aufgerufen werden:

 

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt2/Ref24/Seiten/110kV_Leitung_Amstetten_Merk.aspx

PM

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