Ohne weitere Aussprache stimmte der Kreistag der Zuführung des freien Überschusses des Jahres 2013 in Höhe von 240.705,31 Euro in eine Rücklage beim Abfallwirtschaftsbetrieb zu.
Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 03.03.2015 über die Verwendung des freien Überschusses 2013 beraten und mehrheitlich in Abänderung des Beschlussantrags der Verwaltung beschlossen, dem Kreistag zu empfehlen, den freien Überschuss des Jahres 2013 in Höhe von 240.705,31 Euro einer Rücklage beim Abfallwirtschaftsbetrieb zuzuführen.
Der freie Überschuss des Jahres 2013 soll nach dem Willen des Ausschusses für Umwelt und Verkehr den Abfallgebührenzahlern zu Gute kommen.
Diese Mittel könnten dann für den Ausgleich von künftigen Kostenunterdeckungen oder zur Abfederung erforderlicher Gebührenerhöhungen eingesetzt werden.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Beratungsunterlage UVA 2015/13 verwiesen.
Verbleibt der freie Überschuss 2013 beim Abfallwirtschaftsbetrieb, kann dieser Betrag durch einen entsprechenden Beschluss des Gremiums zu gegebener Zeit in einer Gebührenkalkulation aufwandsmindernd berücksichtigt werden.