Der AWB erinnert daran, dass seit diesem Jahr bei den Grüngutsammlungen keine Papiersäcke mehr benutzt werden dürfen.
Das Sammelsystem musste geändert werden, da die neue Bioabfallverordnung fordert, dass nur geeignetes Material in die Kompostierung gelangt. Mit den Papiersäcken wurde in der Vergangenheit jede Menge Müll, Plastik und andere Störstoffe auf die Kompostplätze „geschmuggelt“. Dem wird nun ein Riegel vorgeschoben.
Für die Sammlung kann das Grüngut in Gartenbags oder anderen offenen Behältern wie Wannen und Körben bereitgestellt werden. Die Mitarbeiter der Entsorgungsfirma entleeren die Behälter dann in das Sammelfahrzeug.
Papier- und Plastiksäcke sowie Plastiktüten werden nicht geleert. Auch 120- oder 240-Liter Mülltonnen, große Plastikfässer oder andere Behältnisse, die wegen ihrer Größe vom Müllwerker nicht problemlos in das Sammelfahrzeug entleert werden können, sind für die Grünmassesammlung ungeeignet.
Sperrige Grünabfälle, wie z. B. Hecken- und Baumschnitt, müssen gebündelt bereitgestellt werden. Lose Grünabfälle werden nicht mitgenommen.
Auch bei den Kompost- und Grüngutplätzen muss das Material lose, ohne die Papiersäcke, angeliefert werden. Mitgebrachte Papiersäcke aus „Restbeständen“ müssen ausgeleert und mitgenommen werden.
Ziel dieser Umstellung ist die Verbesserung der Kompostqualität, damit der Kompost.
PM