Das Regierungspräsidium Stuttgart hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Brief vom 16.03.2016 den Haushaltsplan 2016 ebenso genehmigt wie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtwerke und Abwasserbeseitigung Geislingen an der Steige. Die Genehmigung umfasst auch die in den Wirtschaftsplänen und dem Haushaltsplan vorgesehenen Kreditaufnahmen und die Festsetzung der Kassenkredite.
Deutliche Worte fand die Rechtsaufsichtsbehörde im Abschnitt Anmerkungen zur Finanzlage.
Sie verkennt nicht, dass die Stadt bei den ambitionierten Großprojekten im investiven Bereich nur in Bereichen mit hohen Zuschüssen tätig wird, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Verschuldung (zum Ende 2016 rd. 22 Mio. Euro) für eine Stadt mit der Finanzsituation wie in der Fünftälerstadt nicht weiter ansteigen darf. Die Kreditaufnahmen 2016 wurden nur wegen der zu erhaltenden hohen Zuschüsse genehmigt.
„Eine weitere Verschuldung kann vom Regierungspräsidium nicht mitgetragen werden. Von der Stadt wird erwartet, dass die Stadt die Ertragskraft ihres Verwaltungshaushalts rasch und nachhaltig wieder ins Lot bringt und beispielsweise eine deutliche Erhöhung der Realsteuerhebesätze ins Auge fasst. Bei Investitionen sind mögliche Einnahmequellen zu realisieren, hierzu zählt auch die angestrebte Mitfinanzierung durch die Umlandgemeinden“ (gemeint sind die dringend notwendigen aber millionenschweren Sanierungen an der Daniel-Straub-Realschule und am Michelberg-Gymnasium), so der Regierungspräsident in seinem Erlass weiter. Die Stadt habe bei der Beteiligung der Umlandgemeinden ihre Bemühungen zu intensivieren, wobei das Regierungspräsidium auch weiterhin unterstützend bereit steht.
PM