Göppingen: Holzwerbung-Flächenlosversteigerung

Am Donnerstag, 31. März, 19 Uhr, findet im Tennis Club Göppingen in der J.-F.-Kennedy-Straße die diesjährige Flächenlosversteigerung statt.

Aus Gründen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung wird darauf hingewiesen, dass für die Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz lang die Teilnahme an einem Motorsägen-Grundlehrgang verbindlich ist. Bei der Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz lang ist der Käufer verpflichtet, gewisse Bedingungen einzuhalten. Die Aufarbeitungsbedingungen können auf den Seiten des Forstamtes Göppingen unter www.landkreis-goeppingen.de nachgelesen werden. Es gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen von Forst BW. Die Aufarbeitungsrichtlinien von Flächenlosen und Brennholz lang werden von den Käufern anerkannt und versichern mit ihrer Unterschrift, dass der Aufarbeitende erfolgreich an einem Motorsägekurs teilgenommen hat. Termine und Anmeldungen für Motorsägen-Grundlehrgänge finden Interessierte beim Forststützpunkt Bad Boll über das Forstamt Göppingen, Telefon 07161 202955 oder forstamt@landkreis-goeppingen.de.

Insgesamt kommen etwa 60 Flächenlose zum Verkauf. Die liegenden Flächenlose sind ausschließlich Gipfel-Lose. Aus folgenden Wald-Abteilungen werden Flächenlose zum Verkauf angeboten:

Stadtwald Göppingen, im Bereich Eichert und Oberholz, jeweils am Südtrauf, siehe Detailkarten, einzusehen im Internet unter www.landkreis-goeppingen.de/Ämter/Forstamt/Brennholz und als Auslage am Versteigerungsort im Tennisclubheim. Die Abfuhrfrist ist am 30. Dezember 2016, Sperrzeit vom 30. April bis 31. August 2016. Die Abgabe erfolgt nur gegen Rechnung. Nicht aufgearbeitetes Holz auf den Flächenlosen geht nach Jahresabschluss 2016 an die Stadt Göppingen über. Eine Aufarbeitungsverlängerung wird nicht gewährt. Holz mit Nummernblättchen, gekennzeichnetes Holz, generell stehendes Holz, Totholz und bereits aufgearbeitetes Schichtholz im Flächenlos gehören nicht zum Verkaufslos. Die Lagerung des Holzes am Wegrand wird bis maximal vier Wochen ohne Abdeckung gestattet.

PM

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