Das Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt den Landkreishaushalt sowie den Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs für das Jahr 2016 uneingeschränkt und trifft klare Aussagen zur Kreisumlage, zum Klinikneubau sowie zur Verschuldung.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 26.01.2016 uneingeschränkt die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2016 sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft 2016 des Landkreises Göppingen bestätigt. Die Aufsichtsbehörde genehmigte dabei zudem die vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2016. “Wir freuen uns über die positive Meldung aus Stuttgart und fühlen uns in unserem eingeschlagenen Weg bestätigt. Nach der Verabschiedung des Planwerkes durch den Kreistag erstmals im Dezember 2015 ist damit nun schnell grünes Licht für eine baldige Bewirtschaftung der Mittel eingetroffen”, so Kreiskämmerer Günter Stolz. Der Kreistag verabschiedete am 11.12.2015 den Haushaltsplan nebst Haushaltssatzung mit einem Volumen von 277 Mio. € sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft für das kommende Jahr.
Der Genehmigungserlass des Regierungspräsidiums beinhaltet auch Anmerkungen zur Finanzlage. Kritisch angemerkt wird die Senkung der Kreisumlage im Hinblick auf die anstehenden Projekte und Maßnahmen des Landkreises. Dies wird aber als einmaliges Zeichen für die finanzielle Entlastung der Kreiskommunen von der Aufsichtsbehörde akzeptiert. Zudem werden die Zuschüsse an die ALB FILS KLINIKEN GmbH sowie die Verschuldung des Landkreises thematisiert und sind Inhalt der Genehmigung.
Auch Landrat Edgar Wolff begrüßt die uneingeschränkte Genehmigung und weist darauf hin, dass das Genehmigungsschreiben nun verwaltungsintern besprochen und im künftigen Handeln der Landkreisverwaltung ausreichend Einklang finden werde.
PM