Albershausen: Bebauungsplanverfahren „Weinhalde“

Mit fünf Gegenstimmen (Gemeinderäte Martin Kaess (FWS), Hermann Weiler (FWS), Jürgen Alt (CDU), Bettina Greiner (CDU) und Sandra Hildebrandt (CDU) ) wurde beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Weinhalde“ zu billigen.

Mit drei Gegenstimmen (Gemeinderäte Jürgen Alt (CDU), Bettina Greiner (CDU) und Sandra Hildebrandt (CDU)) sowie einer Enthaltung (Gemeinderat Martin Kaess (FWS)) wurde beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung aufgrund § 3 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Öffentlichkeit und aufgrund § 4 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen und die Beschlüsse des Gemeinderates gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Bürgermeister Jochen Bidlingmaier wies darauf hin, dass es sich hierbei um ein schwieriges und deswegen langwieriges Bebauungsplanverfahren handelt. Die unterschiedlichsten Interessen prallen aufeinander. Allen Interessen können in diesem Verfahren nicht Rechnung getragen werden.

Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich langfristig gesteuert und gesichert werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind Anregungen von Bürgern eingegangen, die Eigentümer von Grundstücken im Planbereich sind, insbesondere die Eigentümer der Hinterliegergrundstücke entlang der Ebersbacher Straße haben sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur damaligen Planung geäußert und um eine nachträgliche öffentliche Erschließung ihrer Grundstücke gebeten, so dass diese auch mit dem PKW befahren werden können. Dies sei bei der Bebauung in den 1980er Jahren versäumt worden, so dass die Gebäude lediglich über einen Fußweg erreicht werden können.

Die Gemeinde möchte dem Wunsch der Eigentümer grundsätzlich entgegen kommen und eine geeignete Erschließung der betroffenen Grundstücke prüfen, so der Vorsitzende. Allerdings befinden sich die betroffenen Grundstücke vorwiegend im privaten Eigentum, weshalb eine Erschließung nicht ohne bodenordnende Maßnahmen zustande kommen kann. Da die Abstimmungsgespräche mit den Eigentümern und die Planung der Erschließungsmöglichkeit mit Sicherheit noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, schlug die Verwaltung vor, die Grundstücke nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufzunehmen.

Die Verwaltung machte weiterhin den Vorschlag, den Entwurf zum Bebauungsplan „Weinhalde“ vom 27.02.2015 zu beschließen und diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig werden die Behörden von der Auslegung informiert und gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse sollen dem Gemeinderat zum nächsten Verfahrensschritt vorgestellt werden.

 

PM

 

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