Windradlärm in Baiereck – Landratsamt Göppingen wird seiner Verantwortung nicht gerecht

Die DEKRA hat durch Langzeit-Immissionsmessungen nachgewiesen, dass der Betrieb der beiden Windkraftanlagen am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche nicht den gesetzlichen Anforderungen und den Bestimmungen der Betriebsgenehmigung entspricht.
https://www.uhingen.de/mitteilung/Windpark-Koenigseiche-Finales-DEKRA-Gutachten-bestaetigt-Ueberschreitung-der-Immissionsrichtwerte-der-TA-Laerm-und-Tonhaltigkeiten-article6254

Das Landratsamt Göppingen hat nun in seinem 25. Zwischenstandsbericht vom 30.10.2026 das DEKRA-Gutachten zurückgewiesen, Begründung „Die von der DEKRA ausgewiesenen Beurteilungspegel sind aufgrund wesentlicher methodischer Mängel nicht als belastbare Grundlage für behördliche Entscheidungen geeignet.“ Das Landratsamt Göppingen stützt sich dabei auf eine von ihm beauftragte Stellungnahme der Landesanstalt für Umwelt (LUBW).
https://www.landkreis-goeppingen.de/aktuelles/pressemitteilungen/ueberpruefung-der-schallbelastung-durch-den-windpark-koenigseiche-

Die BI PRO SCHURWALD nimmt hierzu wie folgt Stellung:

1. Krasse Ungleichbehandlung!
Das Landratsamt Göppingen behandelt vorgelegte Messberichte unterschiedlich: Der von der Stadt Uhingen vorgelegte Messbericht der DEKRA wird der LUBW zur Prüfung übersandt, die vom Betreiber Uhl-Windkraft vorgelegten Messberichte von Wölfel-Engineering werden dagegen dieser Prüfung nicht unterzogen.
Obwohl die Messberichte von Wölfel-Engineering ungeprüft und nicht TA-Lärm-konform sind waren sie Grundlage für behördliche Entscheidungen, so z.B. für die Wiederinbetriebnahme der Windkraftanlagen nach dem Getriebetausch im September 2025.

2. Keine Gesamtbewertung!

Die LUBW nimmt keine umfassende Gesamtbewertung der Lärmsituation, bzw. der vorliegenden Dokumente vor. Auch das DEKRA-Gutachten wird nicht ganzheitlich analysiert, sondern es wird nur nach Schwachstellen gesucht.

3. Falsche Behauptung!

Die LUBW und das Landratsamt Göppingen erwecken fälschlicherweise den Eindruck das DEKRA-Gutachten sei grundsätzlich nicht verwendbar.

4. Unzulässiges Verwaltungshandeln / Parteilichkeit!

Die LUBW und das Landratsamt Göppingen haben der DEKRA bisher keine Möglichkeit eingeräumt zu den Beanstandungen Stellung zu nehmen.

5. Rufschädigung!

Die DEKRA ist eine nach § 29b Bundesimmissionsschutzgesetz bekanntgegebene Messstelle mit tadelloser Reputation.

6. Beanstandungen ausräumbar!

Wir gehen davon aus, die DEKRA wird die genannten Kritikpunkte und Unklarheiten durch ausführlichere Dokumentationen, Begründungen und Erläuterungen beseitigen.

7. Fairness und Objektivität!

Wir fordern das Landratsamt Göppingen auf der DEKRA die Gelegenheit zu einer Erwiderung zur Stellungnahme der LUBW einzuräumen. Nach deren Vorliegen sollte eine Gesamtbewertung der Lärmsituation vorgenommen werden.

8. Es liegt NICHT am WIND!

Die 12-Monatsfrist zum Nachweis des genehmigungskonformen Betriebs der Windkraftanlagen durch eine Abnahmemessung durch den Betreiber Uhl-Windkraft ist seit fast einem Jahr abgelaufen. Mehrfache Auffälligkeitsmessungen und eine Immissionsmessung haben immer wieder Lärmprobleme aufgezeigt. Deshalb hat Uhl-Windkraft bisher keine Abnahmemessung durchgeführt; er kann den genehmigungskonformen Betrieb nicht nachweisen!

9. Keine weiteren Experimente zu Lasten der Baierecker Bevölkerung!

Bisher durchgeführte Maßnahmen – Einbau von Schwingungstilgern und sogar ein Getriebetausch – haben keine Verbesserung der Lärmsituation gebracht. Ohne die Vorlage eines überzeugenden technischen Konzeptes zur Lösung der Lärmprobleme ist eine Fristverlängerung für die Abnahmemessung nicht gerechtfertigt.

10. Ignoranz!

Die BI PRO SCHURWALD hat frühzeitig auf die Problematik tieffrequenter Geräusche hingewiesen. Zwischenzeitlich empfehlen Wölfel-Engineering, DEKRA und die LUBW hierzu Innenraummessungen. Das Landratsamt Göppingen prüft dagegen noch, ob solche Messungen überhaupt notwendig sind.

11. Beweislastumkehr!

Das Landratsamt Göppingen schreibt, dass die vom Betreiber Uhl-Windkraft vorgelegten Messberichte von Wölfel-Engineering „eine Überschreitung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte für den untersuchten Betriebszustand nicht nachweisen.“ „Das DEKRA-Gutachten kann … nicht den Gegenbeweis erbringen.“
Es ist jedoch so, dass der Betreiber Uhl-Windkraft die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nachweisen muss. Der Wölfel-Messbericht vom 13./14.03.2026 ist hierzu nicht geeignet, da die Messungen im falschen Betriebsmodus erfolgten und nicht TA-Lärm-konform sind. Da Uhl-Windkraft diesen Nachweis nicht erbringen kann ist ein Gegenbeweis bisher gar nicht erforderlich.

12. Nur Langzeit-Immissionsmessungen sind TA-Lärm-konform!

Die bisher gewonnenen Erkenntnisse zeigen eindeutig, dass die tatsächlichen Lärmverhältnisse vor Ort nur durch eine Langzeit-Immissionsmessung realistisch ermittelt werden können. Die Abnahmemessung ist deshalb als Langzeit-Immissionsmessung durchzuführen und die Genehmigung entsprechend zu ändern.

PM BÜRGERINITIATIVE „PRO SCHURWALD“

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