Am Montag, 19. Oktober 2026, fand unter dem Vorsitz von Bürgermeister Bernd Schaefer eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Mühlhausen im Täle statt. Neben der Untersuchung der gemeindlichen Brückenbauwerke und dem Finanzzwischenbericht für das Jahr 2026 stand insbesondere die geplante Ausweisung des Wasserschutzgebiets „Todtsburg – Quellfassung“ im Mittelpunkt der Beratungen. Dieses Thema stieß auf großes öffentliches Interesse und wurde im Beisein zahlreicher Zuhörer ausführlich diskutiert. Ein Mitglied des Gemeinderats war entschuldigt. Die Presse (Geislinger Zeitung) war vertreten durch Frau Franziska Ruf.
1. Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. September 2026
Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21. September 2026 wurde dem Gemeinderat zur Bestätigung vorgelegt. Die Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Gemeinderats bestätigt.
2. Bekanntgabe über das Ergebnis der Hauptuntersuchung der gemeindlichen Brückenbauwerke
Im Jahr 2026 wurden die gemeindlichen Brückenbauwerke einer turnusmäßigen Hauptuntersuchung unterzogen. Dabei wurden insbesondere der bauliche Zustand, die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit der einzelnen Bauwerke überprüft.
Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte hierzu Stefan Straub vom Ingenieurbüro VTG Straub aus Donzdorf, der dem Gemeinderat die Ergebnisse der Untersuchungen anhand einer Präsentation vorstellte.
Die Überprüfungen zeigten, dass an mehreren Brücken Schäden und Mängel vorhanden waren, die in den kommenden Jahren behoben werden müssen. Besonders hervorgehoben wurde das Brückenbauwerk BW 10 (landwirtschaftliche Behelfsbrücke „im Sand“), welches die schlechteste mögliche Zustandsbewertung erhalten hatte. Welche konkreten Maßnahmen daraus abzuleiten sind, muss noch näher untersucht und ausgearbeitet werden.
Für das Brückenbauwerk BW 50 (Hohlbach) konnte noch keine abschließende Bewertung vorgestellt werden, da hierzu weitere Unterlagen über die im Jahr 2020 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen benötigt wurden.
Für die erkannten Sanierungsmaßnahmen an den gemeindlichen Brücken wurde ein vorläufiger finanzieller Gesamtaufwand von rund 100.000 Euro angenommen. Dabei handelt es sich zunächst um eine überschlägige Kostenschätzung. Ein Großteil der Maßnahmen sind eher kleinerer Natur, die ggf. auch durch den Bauhof erledigt werden könnten.
Der Gemeinderat nahm die Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis. Einigkeit bestand darüber, dass die notwendigen Maßnahmen entsprechend ihrer Dringlichkeit eingeordnet und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde schrittweise umgesetzt werden müssen. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen zu benennen und im Zuge der kommenden Haushaltsplanungen zu priorisieren.
3. Stellungnahme der Gemeinde zum geplanten Wasserschutzgebiet „Todtsburg“
Dieser Tagesordnungspunkt bildete den Schwerpunkt der Sitzung. Die geplante Ausweisung des Wasserschutzgebiets „Todtsburg – Quellfassung“ durch das Landratsamt Göppingen hatte bereits im Vorfeld für zahlreiche Diskussionen und ein großes öffentliches Interesse gesorgt. Entsprechend viele Zuhörer verfolgten die Beratung im Sitzungssaal.
Bürgermeister Bernd Schaefer erläuterte zunächst die Hintergründe und den bisherigen Verlauf des Verfahrens. Er stellte klar, dass die Gemeinde Mühlhausen im Täle das Verfahren nicht selbst eingeleitet hatte. Zuständige Behörde für die geplante Ausweisung des Wasserschutzgebiets ist das Landratsamt Göppingen. Die Gemeinde war im laufenden Verfahren aufgefordert worden, eine Stellungnahme abzugeben und ihre örtlichen Interessen einzubringen.
Die Todtsburgquelle dient der öffentlichen Wasserversorgung und gehört zur Albwasserversorgungsgruppe II. Um das gewonnene Wasser vor Verunreinigungen zu schützen, sollen verschiedene Schutzzonen festgelegt werden. Dabei gelten in der unmittelbaren Umgebung der Quelle besonders strenge Vorschriften. Mit zunehmender Entfernung können die Einschränkungen geringer ausfallen.
Von besonderer Bedeutung ist die sogenannte Schutzzone II. In diesem engeren Schutzbereich können beispielsweise erhebliche Einschränkungen für die Landwirtschaft, für Bauvorhaben, die Erweiterung bestehender Gebäude und die Nutzung von Grundstücken entstehen. Auch die Entwicklungsmöglichkeiten
landwirtschaftlicher Betriebe können dadurch deutlich beeinträchtigt werden.
Für die Eselhöfe ist die geplante Abgrenzung besonders bedeutsam. Dort besteht bereits seit vielen Jahren ein Wasserschutzgebiet für die Brunnen V bis VIII der Wasserversorgung Kornberggruppe. Teile der Eselhöfe liegen deshalb schon heute in der strengeren Schutzzone II, während andere Bereiche der weniger einschränkenden Schutzzone III zugeordnet sind.
Nach den neuen Planungen sollen nun auch die bisher außerhalb der Zone II liegenden Teile der Eselhöfe in den strengeren Schutzbereich aufgenommen werden. Das bereits bestehende Wasserschutzgebiet selbst war dagegen nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens.
In der ausführlichen Beratung wurde deutlich, dass sowohl die Verwaltung als auch sämtliche Mitglieder des Gemeinderats den Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung ausdrücklich unterstützten. Unterschiedliche Auffassungen bestanden jedoch darüber, welche zusätzlichen Maßnahmen hierfür tatsächlich notwendig und gerechtfertigt sind.
Grundlage der geplanten Schutzgebietsabgrenzung ist ein hydrogeologisches Gutachten des Regierungspräsidiums Freiburg aus dem Jahr 2021. Darin wurden unter anderem die unterirdischen Wasserbewegungen und die besonderen geologischen Verhältnisse untersucht. Gerade im Kalkgestein der Schwäbischen Alb kann Wasser durch Klüfte und Hohlräume sehr schnell fließen und dabei mögliche Verunreinigungen zur Quelle transportieren. Der Gemeinderat stellte diese grundsätzlichen Erkenntnisse nicht infrage. Allerdings wurde kritisch hinterfragt, weshalb daraus eine vollständige Einbeziehung der Eselhöfe in die strengere Schutzzone II abgeleitet werden müsse.
Üblicherweise orientiert sich die Abgrenzung dieser Schutzzone unter anderem daran, welche Strecke das Grundwasser innerhalb von 50 Tagen zurücklegt. Wegen der besonderen geologischen Verhältnisse wurde im vorliegenden Gutachten ein anderer Maßstab herangezogen. Die vorgeschlagene Schutzzone reicht dabei rund 1.200 Meter in südlicher Richtung.
Gerade diese Entfernung wurde im Gemeinderat deutlich hinterfragt. Aus Sicht des Gremiums war nicht ausreichend nachvollziehbar, weshalb genau diese Abgrenzung erforderlich sein soll und ob nicht auch eine geringere Ausdehnung einen ausreichenden Schutz gewährleisten könnte.
Zusätzlicher Schutz muss auch zusätzliche Einschränkungen rechtfertigen Bürgermeister Bernd Schaefer verdeutlichte, dass bei der Festlegung eines Wasserschutzgebiets unterschiedliche Interessen gegeneinander abgewogen werden müssen. Auf der einen Seite steht der wichtige Schutz der öffentlichen
Trinkwasserversorgung. Auf der anderen Seite stehen die berechtigten Individualinteressen der Grundstückseigentümer, der Bewohner und insbesondere der landwirtschaftlichen Betriebe.
Eine zusätzliche Einschränkung müsse deshalb nicht nur geeignet sein, die Wassergewinnung zu schützen. Sie müsse auch erforderlich und angemessen sein.
Nach Auffassung des Gemeinderats war gerade dies bei der vorgeschlagenen Erweiterung nicht ausreichend nachgewiesen.
Die Ratsmitglieder äußerten erhebliche Zweifel daran, dass die zusätzlichen Belastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer und Betriebe in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlich erreichbaren zusätzlichen Schutz der Quelle stehen würden.
In der Diskussion wurde auch darauf hingewiesen, dass die bestehenden Schutzgebietsregelungen bereits erhebliche Einschränkungen mit sich bringen. Eine Gemeinderätin betonte insbesondere, dass auch künftig eine maßvolle Entwicklung der Eselhöfe möglich bleiben müsse. Landwirtschaftliche Betriebe dürften durch die Schutzbestimmungen nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. Ebenso müssten notwendige Sanierungen und sinnvolle bauliche Entwicklungen weiterhin möglich sein.
Aus dem Gemeinderat wurde deshalb gefordert, nicht ausschließlich auf eine großflächige Erweiterung der strengeren Schutzzone zu setzen. Vielmehr sollten auch gezielte Schutzmaßnahmen geprüft werden, die möglicherweise denselben Nutzen für die Wassergewinnung erzielen, ohne zusätzliche Grundstücke umfassenden Einschränkungen zu unterwerfen.
Ein weiterer angesprochener Gesichtspunkt war die Lage der Todtsburgquelle unmittelbar unter der Autobahn A 8. Die Gemeinde sah insbesondere in den von der Autobahnbrücke herabgeworfenen Abfällen und möglichen Verunreinigungen ein erhebliches Risiko für die Wasserfassung. Auch hier wurde ein wirksamer Schutz der unmittelbaren Quellumgebung eingefordert.
Im Verlauf der intensiven Aussprache konnten auch Fragen aus der zahlreich erschienenen Zuhörerschaft beantwortet werden. Ein betroffener Landwirt schilderte zudem die Situation und die möglichen Auswirkungen aus Sicht der Landwirtschaft.
Nach ausführlicher Beratung bestand im Gemeinderat Einigkeit darüber, dass die vorgesehene Erweiterung der Schutzzone II in der derzeit vorgeschlagenen Form nicht mitgetragen werden kann.
Der Gemeinderat beschloss deshalb einstimmig, gegenüber dem Landratsamt Göppingen die Beibehaltung der bisherigen Grenze der Schutzzone II im Bereich der Eselhöfe zu fordern.
Gleichzeitig verlangte das Gremium eine nachvollziehbare Gegenüberstellung der bereits bestehenden Schutzbestimmungen und der geplanten zusätzlichen Einschränkungen. Insbesondere müsse deutlich werden, welcher tatsächliche zusätzliche Schutz durch die Erweiterung erreicht werden könne.
Darüber hinaus sollten die fachlichen Grundlagen und die vorgesehene Abgrenzung näher erläutert, aktuelle Untersuchungsergebnisse berücksichtigt und mögliche weniger belastende Alternativen geprüft werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die beschlossene Position fristgerecht gegenüber dem Landratsamt Göppingen vorzubringen. Sollte die zuständige Behörde an der vorgesehenen Erweiterung festhalten, forderte die Gemeinde eine ergänzende Begründung sowie die Möglichkeit, hierzu erneut Stellung nehmen zu können.
Der Gemeinderat machte damit deutlich, dass sich seine Einwendungen nicht gegen den Schutz der Todtsburgquelle richteten, sondern gegen die aus seiner Sicht bislang nicht ausreichend begründete Ausweitung der strengeren Schutzbestimmungen auf zusätzliche Flächen der Eselhöfe.
4. Finanzzwischenbericht 2026
Unter diesem Tagesordnungspunkt informierte Kämmerin Christel Hieber vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal über die aktuelle finanzielle Entwicklung der Gemeinde im laufenden Haushaltsjahr.
Nach einer kurzen Einführung durch Bürgermeister Bernd Schaefer stellte die Kämmerin die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sowie den Stand der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen vor. Dabei ging sie auch auf erkennbare Abweichungen gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen ein.
Insgesamt konnte für das Haushaltsjahr 2026 eine erfreuliche Zwischenbilanz gezogen werden. Die bisherige Entwicklung lässt ein besseres Jahresergebnis erwarten als ursprünglich geplant. Auf eine geplante Kreditaufnahme wird man voraussichtlich verzichten können.
Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen noch Veränderungen unterliegen können. Auch Investitionsmaßnahmen, die im laufenden Jahr nicht mehr umgesetzt werden können, werden die Haushalte der kommenden Jahre entsprechend belasten.
Erfreulich war zudem der vorläufige Rückblick auf das Haushaltsjahr 2025. Auch hier zeichnete sich ein besseres Ergebnis ab als ursprünglich veranschlagt. Der noch ausstehende Jahresabschluss soll möglichst bis zum Ende des laufenden Jahres fertiggestellt werden.
Die Entwicklung der Grundsteuer wurde kritisch betrachtet. Ein weiterer Schwerpunkt des Finanzberichts war die Entwicklung der Grundsteuereinnahmen. Hier zeigte sich, dass die Gemeinde trotz der im Zuge der Grundsteuerreform aufkommensneutral festgesetzten Hebesätze inzwischen geringere Einnahmen erzielte als erwartet.
Als wesentliche Ursachen wurden nachträgliche Änderungen der Grundstücksbewertungen sowie noch bearbeitete Einspruchsverfahren bei den Finanzbehörden genannt. Diese führten dazu, dass sich die ursprünglichen Berechnungsgrundlagen nachträglich veränderten und das tatsächliche Steueraufkommen zurückging. Wie viele entsprechende Verfahren derzeit noch offen sind, konnte nicht beziffert werden.
Bürgermeister Bernd Schaefer schlug deshalb vor, die weitere Entwicklung zunächst aufmerksam zu beobachten. Sollte sich das geringere Steueraufkommen dauerhaft bestätigen, müsse sich der Gemeinderat gegebenenfalls erneut mit der Höhe der Grundsteuerhebesätze befassen. Dabei werde auch zu prüfen sein, ob eine Anpassung notwendig sei, um die ursprünglich angestrebte Aufkommensneutralität tatsächlich zu erreichen.
Der Gemeinderat nahm die insgesamt positive finanzielle Entwicklung erfreut zur Kenntnis, war sich aber zugleich der bestehenden Unsicherheiten und künftigen finanziellen Herausforderungen bewusst. Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht der Kämmerin Christel Hieber zur Kenntnis.
5. Bekanntgaben
Nächtliche Sperrung des A8-Tunnels Gruibingen
Bürgermeister Bernd Schaefer informierte über eine bevorstehende nächtliche Sperrung des A8-Tunnels Gruibingen in Fahrtrichtung München. Aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten wird der Tunnel in der Nacht von Samstag, 24. Oktober, auf Sonntag, 25. Oktober 2026, von 20:00 Uhr bis voraussichtlich 5:00
Uhr gesperrt. Der Verkehr wird während dieser Zeit an der Tank- und Rastanlage Gruibingen über eine Behelfsausfahrt ausgeleitet und über die ausgeschilderte Umleitungsstrecke U27 bis zur Anschlussstelle Mühlhausen geführt. Die Autobahn GmbH bittet die Verkehrsteilnehmer, der offiziellen Umleitungsbeschilderung zu folgen und auf vermeintliche Abkürzungen durch die umliegenden Ortschaften zu verzichten. Dadurch sollen zusätzliche Verkehrsbelastungen und Staus vermieden werden. Die Fahrtrichtung Stuttgart/Karlsruhe bleibt von der Sperrung unberührt. Der Gemeinderat nahm die Bekanntgabe zur Kenntnis.
6. Bürgerfragen
6.1. Gehweg Kreuzäckerstraße 29-33
Aus der Zuhörerschaft kam die Frage nach dem Gehweg in der Kreuzäckerstraße auf Höhe der Gebäude 29-33. Im Zuge des Wohnungsbaus war der Gehweg baulich geöffnet um hier insbesondere Bereitbandkabel durch die Telekom zu verlegen. Der Gehweg wurde durch die Telekom nur teilweise wiederhergestellt, die Deckschicht fehlt noch.
Dieser Umstand ist der Verwaltung bekannt. Die Gemeinde wirkt seit Monaten auf die Telekom ein, die fehlende Deckschicht endlich fertigstellen zu lassen. Sämtliche Kommunikation endete bisher unvollendet im Firmengeflecht der Telekom. Die Verwaltung bringt sich auch weiterhin intensiv ein um die Angelegenheit zum Abschluss zu bringen.
6.2. Steine und Geröll auf Eselsteige
Ein weiterer Zuhörer wieß auf Steine und Geröll im Straßenablauf der Eselsteige hin. Bürgermeister Bernd Schaefer sagte zu, dies an den Bauhof weiterzugeben und die Straße bzw. die Rinnen beräumen zu lassen.
7. Anfragen / Sonstiges
Aus den Reihen des Gemeinderats wurden keine weiteren Anfragen gestellt. Sonstige
Themen waren nicht zu behandeln.
PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle