Antrag: Transparenz über Finanzierung und kommunale Belastung der gesetzlichen Aufgaben
Die Landkreisverwaltung wird gebeten, dem Kreistag eine umfassende Übersicht über die Sozialausgaben des Landkreises vorzulegen, insbesondere über den Umfang der gesetzlich verpflichtenden Aufgaben und deren Finanzierung durch Bund, Land und Landkreis.
Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
Finanzierung der Pflichtaufgaben
- Welche Sozialleistungen bzw. sozialrechtlichen Aufgaben nimmt der Landkreis aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen wahr?
- Wie hoch sind die jährlichen Bruttoaufwendungen des Landkreises für diese Aufgaben, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Aufgabenbereichen?
- In welcher Höhe und durch welche Finanzierungs- bzw. Erstattungsmechanismen werden diese Aufwendungen durch Bund und Land finanziert bzw. erstattet?
- Wie hoch ist jeweils der verbleibende Nettoaufwand des Landkreises? Dabei soll zwischen einer vollständigen, teilweisen und fehlenden Kostenübernahme durch Bund und Land unterschieden werden.
- Welche Kostenbestandteile – insbesondere Sach-, Verwaltungs-, Personal- und sonstige Folgekosten – werden bei den Erstattungen durch Bund und Land nicht oder nicht vollständig berücksichtigt?
Personalaufwand und Personalstellen
- Wie viele Personalstellen sind beim Landkreis unmittelbar für die Erfüllung der gesetzlichen Sozialaufgaben erforderlich bzw. eingesetzt?
- Wie verteilen sich diese Stellen auf die einzelnen Aufgabenbereiche?
- Wie hoch sind die hierfür entstehenden Personalaufwendungen einschließlich Arbeitgeberanteilen, Beihilfen und sonstiger personalbezogener Kosten?
- In welchem Umfang werden diese Personalkosten durch Bund oder Land finanziert bzw. erstattet?
- Wie hoch ist der jährliche, beim Landkreis verbleibende Personalaufwand für die Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben?
Weitere Folgekosten
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten darzustellen, welche weiteren Kosten dem Landkreis im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Aufgaben entstehen, insbesondere:
- Verwaltungs- und Sachkosten,
- Raum- und Gebäudekosten,
- IT- und Digitalisierungskosten,
- externe Dienstleistungen und Gutachten,
- Aus- und Fortbildungskosten,
- sonstige indirekte bzw. nicht unmittelbar zurechenbare Kosten.
Soweit möglich, sollen diese Kosten den jeweiligen Aufgabenbereichen zugeordnet werden.
Entwicklung und Ausblick
Die Verwaltung wird ferner gebeten darzustellen,
- wie sich die entsprechenden Brutto- und Nettoaufwendungen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt haben,
- wie sich die Kosten und der kommunale Eigenanteil voraussichtlich in den kommenden drei bis fünf Jahren entwickeln werden,
- bei welchen Aufgaben besonders hohe Kostensteigerungen zu erwarten sind und
in welchem Umfang diese Kostenentwicklung auf gesetzliche Änderungen, steigende Fallzahlen, Tarif- und Personalkosten oder andere Faktoren zurückzuführen ist.
Gesamtbetrachtung
Abschließend wird um eine zusammenfassende Darstellung gebeten, aus der ersichtlich wird, welcher tatsächliche finanzielle Aufwand dem Landkreis aus der Erfüllung gesetzlicher (Sozial)Aufgaben verbleibt.
Dabei soll insbesondere ausgewiesen werden:
Bruttoaufwand – Bundesmittel – Landesmittel – sonstige Erstattungen = tatsächlicher Nettoaufwand des Landkreises
Zusätzlich soll der Anteil des Landkreises an den Gesamtkosten in Prozent ausgewiesen werden.
Begründung
Die Sozialausgaben stellen einen wesentlichen und dynamisch wachsenden Bestandteil des Kreishaushalts dar. Für eine sachgerechte Haushalts- und Konsolidierungsdebatte ist deshalb eine größtmögliche Transparenz darüber erforderlich, welche Aufgaben gesetzlich vorgegeben sind, welche Kosten hierfür tatsächlich entstehen und in welchem Umfang Bund und Land diese Kosten finanzieren oder erstatten.
Dabei reicht es nicht aus, lediglich die Auszahlungen des Landkreises zu betrachten. Von Bedeutung ist insbesondere auch der Aufwand, der durch das hierfür erforderliche Personal sowie durch weitere Verwaltungs- und Folgekosten entsteht und möglicherweise nicht oder nicht vollständig durch Bund und Land refinanziert wird.
Die beantragte Darstellung soll deshalb eine belastbare Grundlage dafür schaffen, die tatsächliche finanzielle Belastung des Landkreises zu bewerten und zugleich gegenüber Bund und Land bestehende Finanzierungslücken nachvollziehbar und belastbar zu benennen.
Antrag: Interkommunale Zusammenarbeit und Bündelung von Verwaltungsleistungen
Wir beantragen:
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit benachbarten Landkreisen Möglichkeiten einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit zu prüfen und dem Kreistag konkrete Vorschläge für geeignete Kooperationsmodelle vorzulegen.
Ziel ist es, durch die Bündelung von Aufgaben, Fachwissen, Personal und Infrastruktur Effizienzgewinne zu erzielen, Doppelstrukturen abzubauen, Kosten zu reduzieren und gleichzeitig die Qualität und Zukunftsfähigkeit der Aufgabenerfüllung zu sichern.
Dabei sollen insbesondere folgende Bereiche untersucht werden:
Gemeinsame Software-Infrastruktur und Cybersicherheit
Es soll geprüft werden, ob und in welchen Bereichen eine gemeinsame Nutzung bzw. Beschaffung von
- Software und Fachverfahren,
- IT-Infrastruktur,
- Rechenzentrums- und Cloudleistungen,
- Lizenzen,
- IT-Support und
- Leistungen zur Cybersicherheit
- mit anderen Landkreisen möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob durch gemeinsame Standards und Systeme Digitalisierungsprozesse vereinheitlicht, Schnittstellen reduziert und Sicherheitsstandards verbessert werden können.
Auch eine gemeinsame Organisation von Spezialkompetenzen im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz soll geprüft werden.
Weitere geeignete Kooperationsfelder
Die Landkreisverwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den Nachbarlandkreisen weitere Aufgabenbereiche zu untersuchen, bei denen eine gemeinsame Aufgabenerfüllung, gemeinsame Beschaffung oder organisatorische Bündelung wirtschaftliche oder qualitative Vorteile erwarten lässt.
Dabei sollen insbesondere Aufgaben berücksichtigt werden, bei denen
- Fachkräfte schwer zu gewinnen sind,
- Spezialwissen erforderlich ist,
- hohe Investitionen in Technik und Infrastruktur notwendig sind,
- parallele Strukturen in mehreren Landkreisen bestehen oder
- durch gemeinsame Beschaffung Skaleneffekte erzielt werden können.
Wirtschaftlichkeitsvergleich und Bericht an den Kreistag
Für die vorgeschlagenen Kooperationsmodelle soll jeweils eine Wirtschaftlichkeits- und Machbarkeitsbetrachtung vorgelegt werden.
Diese soll – soweit möglich – insbesondere enthalten:
- derzeitige Kosten der Aufgabenerfüllung im Landkreis,
- voraussichtliche Kosten eines Kooperationsmodells,
- einmalige Umstellungs- und Investitionskosten,
- dauerhaft zu erwartende Einsparungen bzw. Mehrkosten,
- Auswirkungen auf den Personalbedarf,
- organisatorische und rechtliche Voraussetzungen,
- mögliche Risiken und
- einen Vorschlag für das weitere Vorgehen.
Die Landkreisverwaltung wird gebeten, dem Kreistag innerhalb von sechs Monaten über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und – sofern wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll – konkrete Gespräche mit geeigneten Partnerlandkreisen einzuleiten.
Begründung
Die angespannte finanzielle Situation des Landkreises erfordert neben der klassischen Konsolidierung auch eine grundsätzliche Überprüfung bestehender Verwaltungsstrukturen.
Dabei darf die Frage nicht ausschließlich lauten, welche Leistungen gestrichen, gekürzt oder verschoben werden können. Ebenso wichtig ist die Frage, ob bestimmte Aufgaben gemeinsam mit anderen Landkreisen effizienter, wirtschaftlicher und dauerhaft leistungsfähig organisiert werden können.
Gerade bei Aufgaben mit hohem Spezialisierungsgrad oder erheblichem technischem Aufwand können Kooperationen erhebliche Vorteile bieten.
Kooperation ist dabei kein Selbstzweck. Sie soll dort eingesetzt werden, wo sie zu messbaren wirtschaftlichen Vorteilen, einer besseren Nutzung vorhandener Fachkompetenz oder einer höheren Qualität und Verlässlichkeit der Aufgabenerfüllung führt.
Erklärung: Konsequente Aufgaben- und Standardüberprüfung
Die Landkreisverwaltung wird in ihrer begonnenen Aufgaben- und Standardüberprüfung ausdrücklich bestärkt und unterstützt.
Ziel der Überprüfung soll sein, sämtliche Aufgaben, Leistungen und Standards des Landkreises daraufhin zu untersuchen,
- ob sie gesetzlich verpflichtend sind,
- in welchem Umfang sie gesetzlich vorgegeben sind,
- welche darüberhinausgehenden Standards und Angebote freiwillig bestehen,
- welche Leistungen zwingend erforderlich sind und
- bei welchen Leistungen Effizienzsteigerungen, Standardreduzierungen oder organisatorische Veränderungen möglich sind.
- Dabei soll der Grundsatz gelten:
Gesetzliche Pflichtaufgaben werden zuverlässig erfüllt – freiwillige Leistungen und über gesetzliche Vorgaben hinausgehende Standards müssen angesichts der finanziellen Situation des Landkreises auf einen Mindeststandard zurückgeführt werden.
Die Verwaltung wird ausdrücklich darin unterstützt, bestehende Angebote auf den gesetzlich gebotenen bzw. zulässigen Mindeststandard zurückzuführen, sofern dies zur nachhaltigen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Landkreises erforderlich ist.
Dabei sind insbesondere auch Angebote und Standards zu überprüfen, die historisch gewachsen sind, deren Notwendigkeit heute nicht mehr in gleichem Umfang besteht oder deren Finanzierung dauerhaft zu einer erheblichen Belastung des Kreishaushalts führt.
Vor einer Reduzierung oder Einstellung von Leistungen soll jeweils nachvollziehbar dargestellt werden,
- welche gesetzlichen Vorgaben bestehen,
- welcher Mindeststandard rechtlich einzuhalten ist,
- welcher Standard derzeit tatsächlich angeboten wird,
- welche finanziellen Auswirkungen eine Anpassung hätte und
- welche Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger sowie auf Städte und Gemeinden zu erwarten sind.
Begründung
Die schwierige finanzielle Lage des Landkreises erfordert eine ehrliche und ergebnisoffene Überprüfung der bestehenden Aufgaben, Leistungen und Standards. Konsolidierung kann nicht ausschließlich über zusätzliche Einnahmen oder eine höhere Kreisumlage erfolgen. Sie muss ebenso bei den Ausgaben und den Strukturen ansetzen.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um einen pauschalen Abbau von Leistungen, sondern um die Konzentration auf das, was der Landkreis tatsächlich leisten muss und dauerhaft finanzieren kann.
Wo der Gesetzgeber einen Mindeststandard vorgibt, muss dieser eingehalten werden. Darüberhinausgehende Standards dürfen jedoch kein Tabu für die Konsolidierung sein.
Die Verwaltung benötigt hierfür den politischen Rückhalt des Kreistages. Mit diesem Antrag wird deshalb deutlich gemacht:
Wir unterstützen die Verwaltung bei der konsequenten Aufgaben- und Standardüberprüfung und geben ihr den notwendigen Spielraum, Leistungen dort auf den gesetzlich gebotenen Mindeststandard zurückzuführen, wo dies finanziell erforderlich und rechtlich möglich ist.
Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Fortsetzung des Göppinger Weges:
Strukturen sichern, Standards überprüfen, Ausgaben begrenzen und die Handlungsfähigkeit des Landkreises erhalten – bevor die Kreisumlage erhöht wird.
PM CDU-Kreistagsfraktion Göppingen