Stadt Geislingen nimmt Stellung zur Genehmigung des Haushaltes 2015 durch das Regierungspräsidium

Der Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2015 wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt. Allerdings wird der erneut defizitäre Verwaltungshaushalt kritisiert; Kreditaufnahmen im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum können derzeit  nicht in Aussicht gestellt werden.

Die mit Datum vom 26.02.2015 im Rathaus eingetroffene Genehmigung des Haushaltsplans 2015 war eigentlich keine Überraschung: Die Gesetzmäßigkeit wurde festgestellt, die Kreditaufnahmen – auch die der Eigenbetriebe Stadtwerke und Abwasserbeseitigung-  wurden genehmigt.

Trotzdem enthalten die auf knapp zwei Seiten kurz gehaltenen Anmerkungen zur Finanzlage mehr als nur „einen warnenden Fingerzeig“ wie es Stadtkämmerer Bernd Pawlak formulierte.

„Entgegen dem allgemeinen Trend, nach dem eine Vielzahl der Großen Kreisstädte 2015 eine positive Zuführungsrate erwirtschaften kann, ist es der Stadt Geislingen erneut nicht möglich, Finanzierungsüberschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften“, so das RP.

Dies hat zwei Gründe. Einerseits muss die Fünftälerstadt wegen des überaus guten Ergebnisses des Jahres 2013 ungewohnt hohe Umlagen an den Finanzausgleich und für die Kreisumlage bezahlen, andererseits gehen die Finanzzuweisungen aus dem gleichen Grund spürbar zurück. Deutlich wird die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs auch daran, dass – ohne dass sich etwas grundlegend ändert – im nächsten Haushaltsjahr wieder eine mehr als ausreichende positive Zuführungsrate erwirtschaftet werden wird.

Trotzdem sind die kritischen Töne der Rechtsaufsichtsbehörde sehr ernst zu nehmen.

Dass die Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahr, als diese auch schon kritisch hinterfragt wurde, noch weiter zugenommen hat, ist überwiegend auf die Investitionen im Bildungs-und Betreuungsbereich zurückzuführen. Und weil es sich hier um Restfinanzierungsraten handelt, erfolgte dann auch die Genehmigung der Kreditaufnahmen von 9 Mio. Euro in diesem Haushaltsjahr. „Hinzu kommt, dass bei den geplanten städtebaulichen Projekten mit relativ hohen Zuschüssen gerechnet werden kann und sich die Zinsen für Kredite derzeit auf einem historisch niedrigen Niveau bewegen“, so das RP weiter.

Weiter wird festgestellt, „die Stadt kommt allerdings an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit, was die ohnehin schon vorhandene Strukturschwäche und nicht kalkulierbare Risiken infolge gesamtwirtschaftlicher oder einzelbetrieblicher Unwägbarkeiten auf der Einnahmeseite und den Anstieg auf der Kostenseite – insbesondere der Personalkosten infolge Ausbau der Kleinkindbetreuung und des Ganztagsschulbetriebs – sowie Fremdfinanzierungsfolgekosten verschärfen.“

Nur: Der Ausbau der Kinderbetreuung und das Angebot an bzw. der Umstieg auf neue Schulformen und ein geändertes Bildungsangebot lag und liegt nicht in der Entscheidungskompetenz des Geislinger Gemeinderats, die Stadt hat dies „nur“ umzusetzen, mit allen Kosten die dazu gehören.

Nicht nur die politisch Verantwortlichen in der Stadt sind sich der schwierigen Situation der Stadt bewusst.

PM

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